Hückeswagen Pläne für die Ortsumgehung
Hückeswagen · Noch gut eine Woche lang haben die Hückeswagener Gelegenheit, sich im Bauamt der Stadt im Schloss die Planzeichnungen für die äußere Ortsumgehung anzusehen und bei Bedarf erklären zu lassen. Auch die Aktenordner mit den Erläuterungen zur Planung können bis einschließlich 5. November dort eingesehen werden. Dann endet die Auslegungsfrist. Noch bis einschließlich 3. Dezember können schriftlich Einwendungen gegen den Plan erhoben werden. Die Schreiben nimmt das Bauamt entgegen; sie können aber auch direkt an die Anhörungsbehörde gerichtet werden. Das ist die Bezirksregierung, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln.
Wichtig: Wer die Frist bis einschließlich 3. Dezember nicht nutzt, hat später im Verfahren keine Möglichkeit mehr, noch Einwendungen geltend zu machen. Auch eine spätere Klage ist dann ausgeschlossen.
Öffnungszeiten des Bauamts: montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr; mittwochs von 8 bis 12 Uhr; donnerstags von 8 bis 18 Uhr; freitags von 8 bis 12 Uhr.