Hückeswagen Ordnungsamt warnt vor Wanderarbeitern

Hückeswagen · In der Region sind dubiose Leute unterwegs, die Fassadenarbeiten zu günstigen Preisen anbieten.

Die "Teer-Family" hat es in der Region schon zu einer zweifelhaften Berühmtheit gebracht. Die britischen oder irischen Arbeiter bieten Privatleuten zu scheinbar günstigen Preisen Teerarbeiten an, die dann in der Regel aber nur mangelhaft ausgeführt werden. Sie haben nun offenbar "Verstärkung" bekommen: Wie Jörg Schuschke vom Ordnungsamt der Stadt mitteilt, bieten derzeit anscheinend weitere Wanderarbeiter im Stadtgebiet an Haustüren ihre Dienste an. Anlass für diesen Verdacht gäben aktuelle Hinweise aus der Bevölkerung.

"Bei den Angeboten soll es sich um Fassadenarbeiten handeln", berichtet Schuschke. Die Dienste würden zu besonders günstigen Konditionen angeboten mit der Begründung, dass Restmaterial von einer anderen Baustelle übrig geblieben sei. "Diese Vorgehensweise ist von den so genannten Teer-Kolonnen bekannt", verweist der Verwaltungsmitarbeiter auf die "Teer-Family". Laut Schuschke sind die Firmen, in deren Namen die Arbeiter angeblich tätig sind, oft frei erfunden. "Daher bleibt der Geschädigte zumeist auf den Kosten für Nachbesserungen sitzen, denn es gibt fast ausnahmslos für diese Arbeiten keine Garantie", betont er.

Der Mitarbeiter des Ordnungsamts rät, vor einer etwaigen Auftragsvergabe zu überprüfen, ob das Unternehmen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Auftraggeber sollten sich vor allem eine Reisegewerbe- oder Handwerkskarte bzw. eine Gewerbeanmeldung zeigen lassen. Wer sich unsicher ist, ob die Angaben richtig sind, kann sich an Jörg Schuschke vom Ordnungsamt wenden, Tel. 88213.

Wer ein dubioses Unternehmen beauftragt, das nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, muss mit einer Geldbuße rechnen. "Auftraggeber von Firmen oder Personen, die nicht im Besitz der zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen sind, handeln ordnungswidrig", stellt Schuschke dazu klar. Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet.

(büba)
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