Corona-Pandemie im Oberbergischen Kreis Impfung der Prio-Gruppe 2 beginnt

Oberberg / Hückeswagen / Radevormwald · Ab 8. März können sich Erzieher sowie Grund- und Förderschullehrer impfen lassen. Zudem haben bereits etwa 100 Polizei- und Ordnungskräfte im Außendienst ein Impfangebot erhalten.

 Im Impfzentrum des Oberbergischer Kreises in Gummersbach werden ab 8. März Personen der Priorisierungsgruppe 2 geimpft.

Im Impfzentrum des Oberbergischer Kreises in Gummersbach werden ab 8. März Personen der Priorisierungsgruppe 2 geimpft.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Es kommt Bewegung ins Impfen: Auch in Oberberg können sich jetzt Personen der Priorisierungsgruppe 2 gegen das Coronavirus impfen lassen, teilt Jessica Schöler von der Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Dazu gehört etwa ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt wie (Zahn-) Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal sowie Hebammen, aber auch Mitarbeiter von Blut- und Plasma-Spendediensten und das Personal der Impf- und Testzentren. Zudem haben seit vergangenem Freitag im Vorgriff auf den Erlass und die Ankündigungen des Landes bereits etwa 100 Polizei- und Ordnungskräfte im Außendienst ein Impfangebot erhalten.

Ab Montag, 8. März, können sich zudem Betreuer aus Kindergärten und der Kindertagespflege, Lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen im Impfzentrum impfen lassen. Jessica Schöler berichtet zudem, dass die Impfung von vorerkrankten Personen der Priorisierungsstufe 2 voraussichtlich Ende März startet, bei denen ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Ein Impfangebot erhalten etwa Menschen mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder die einen Organtransplantation hinter sich haben, Personen mit einer Demenz, geistigen Behinderung oder schweren psychiatrischen Erkrankung, Menschen mit Lungenerkrankungen wie etwa COPD oder Mukoviszidose, Diabetiker, Patienten mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankung sowie Personen mit einem Body-Mass-Index von mehr als 40. Es reicht, wenn die Erkrankung durch ein einfaches ärztliches Attest nachgewiesen wird, versichert die Kreis-Sprecherin.

Wer eine Vorerkrankung hat, die nicht ausdrücklich in der Priorisierungsstufe 2 oder 3 aufgezählt ist, kann einen Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Kreis stellen. Dafür kommen Menschen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer Corona-Infektion vorliegt, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.

www.obk.de

(büba)
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