Inzidenz in Oberberg sinkt weiter Kreis erreicht nächste Lockerungsstufe

Oberberg/Hückeswagen/Radevormwald · Gute Nachricht aus dem Kreishaus: Ab Donnerstag, 10. Juni, werden weitere Lockerungen in Oberberg umgesetzt. Und am Sonntag könnte bereits der nächste Schritt zu noch mehr Normalität folgen.

 Ab dem 10. Juni gilt in Oberberg: Die Außengastronomie darf ohne Test aufgesucht werden, die Innengastronomie öffnet auch wieder. Hier ist aber ein maximal 48 Stunden alter negativer Schnelltest Pflicht.

Ab dem 10. Juni gilt in Oberberg: Die Außengastronomie darf ohne Test aufgesucht werden, die Innengastronomie öffnet auch wieder. Hier ist aber ein maximal 48 Stunden alter negativer Schnelltest Pflicht.

Foto: dpa/Matthias Bein

Es ist geschafft: Der Oberbergische Kreis rutscht morgen, Donnerstag, 10. Juni, in die Stufe 2. Damit werden weitere Lockerungsschritte aktiviert. Hintergrund ist, dass am Dienstag am fünften aufeinanderfolgenden Werktag (ohne Sonn- und Feiertage) die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz (30,9) unter dem Schwellenwert von 50 geblieben war. „Das Land NRW hat diesen Zeitpunkt festgestellt und auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekanntgegeben, dass die Stufe 2 ab Donnerstag im Oberbergischen Kreis greift“, berichtet Jessica Schöler von der Pressestelle des Kreises.

Dabei sah es bereits in der Vorwoche so aus, als könnte die Stufe 2 für Oberberg Realität werden. Aber ausgerechnet am fünften Werktag – am Dienstag, 1. Juni – war die Inzidenz wieder knapp über 50 gestiegen. Also blieb der Kreis weiterhin in Stufe 3 (s. Info-Kasten), und das ganze Prozedere ging wieder von vorne los.

Die wichtigsten Lockerungen:

Kontakte Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten sowie für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Einzelhandel Die Termin- und Testpflicht ist schon jetzt in Stufe 3 außer Kraft gesetzt, in Stufe 2 dürfen mehr Kunden ins Geschäft: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro zehn Quadratmeter.

Gastronomie Für den Besuch der Außengastronomie muss nun kein negatives Testergebnis mehr vorgelegt werden. Auch die Innengastronomie darf wieder öffnen, die Gäste müssen aber einen negativen Test vorweisen, zudem ist eine Platzpflicht gegeben. Ebenfalls wieder öffnen dürfen Kantinen, für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Kultur Konzerte innen, Theater- und Opernaufführungen sowie Kinovorstellungen sind mit bis zu 500 Besuchern möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Chöre – sowohl für den Gesang als auch für Blasinstrumente – können mit bis zu 20 Personen wieder proben, wenn jeder Teilnehmer einen negativen Test vorlegt. Museen und ähnliche Einrichtungen dürfen ohne Terminvergabe öffnen.

Sport Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Innen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung (etwa Fitnessstudios) sowie Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu zwölf Personen erlaubt. Sport im Freien dürfen bis zu 1000 Zuschauer bei einer maximal 33-prozentigen Auslastung der Kapazität ohne vorherigen Test verfolgen. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung (Schachbrettmuster) vorliegen.

Private Feiern Geburtstage, Hochzeiten & Co. dürfen draußen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen gefeiert werden. Alle Teilnehmer haben dann aber einen negativen Test vorzulegen.

Was gilt beim Schnelltest zu beachten? Er darf maximal 48 Stunden alt sein. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen, sie müssen aber einen entsprechenden Nachweis vorgelegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.

Wann tritt die Stufe 1 in Kraft? Am Dienstag lag die Inzidenz für Oberberg nicht nur den fünften aufeinanderfolgenden Werktag unter dem Schwellenwert von 50, sondern auch den zweiten unter 35. Sollte dies auch bis Freitag, 11. Juni, der Fall sein, könnten am Sonntag, 13. Juni, die Regeln der Stufe 1 in Kraft treten.

 

Was passiert, wenn die Inzidenz wieder über den jeweiligen Schwellenwert klettert? Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen (auch Sonn- und Feiertage!) einen der Schwellenwerte, tritt ab dem übernächsten Tag wieder die höhere Stufe mit verschärften Regeln in Kraft. „Beruht aber die Überschreitung einer Inzidenz-Stufe maßgeblich auf einem klar abgrenzbaren Infektionsgeschehen in einer Einrichtung oder einem Unternehmen und ist eine Ausbreitung nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund der wirksamen Kontaktnachverfolgung nicht zu erwarten, kann das Land von der Ausweisung der höheren Inzidenzstufe absehen“, erläutert Jessica Schöler eine mögliche Ausnahme.

Übersicht Die Regelungen der drei Inzidenz-Stufen gibt es online unter
www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

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