Corona-Teststellen in Oberberg Wenn zu „Click & Meet“ noch ein Test gehört

Oberberg · Trotz hoher Inzidenz von mehr als 170 können die Geschäfte in Oberberg weiterhin öffnen. Bei bestimmten Dienstleistungen und Geschäften ist vorab jetzt jedoch ein negativer Schnelltest notwendig.

 Wer jetzt etwa ein Modegeschäft oder die Kosmetikerin aufsuchen will, benötigt vorher einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wer jetzt etwa ein Modegeschäft oder die Kosmetikerin aufsuchen will, benötigt vorher einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Foto: dpa/Kira Hofmann

Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 100 die zum 8. März vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die „Corona-Notbremse“ zu verzichten und stattdessen die sogenannte Test-Option einzuführen, teilt Jessica Schöler von der Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Nach Abstimmung mit dem Land habe der Kreis von dieser Option Gebrauch gemacht.

Das heißt, die Lockerungen bleiben bestehen und die Angebote, die zum 8. März wieder möglich wurden, wie das Einkaufen in den Geschäften abseits des Lebensmittelhandels, können weiterhin nach einer Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Allerdings müssen die Kunden nun zusätzlich in diesen Bereichen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen. Jessica Schöler: „Aus ,Click & Meet’ wird ,Click & Meet & Test’.“ Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. „Click & Collect“ – die Abholung von Waren nach Terminvereinbarung – ist weiterhin ohne Schnelltest möglich.

In diesen Bereichen müssen Kunden im Oberbergischen Kreis einen Termin vereinbaren und zudem ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist: Zutritt zu Geschäften und Verkaufsstellen, die über den täglichen Bedarf (zum Beispiel Supermarkt, Drogerien, Apotheken, Tierbedarf) hinausgehen. „Click & Meet & Test“ ist somit unter anderem in Bekleidungsgeschäften, Elektromärkten, Küchenstudios, Reisebüros und Möbelgeschäften erforderlich. Das gilt zudem für Bibliotheken, Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie für geschlossene Ausstellungsräume in Zoos und Tierparks, nicht frei zugängliche Botanische Gärten sowie Garten- und Landschaftsparks. Ebenso unter „Click & Meet & Test“ fallen die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen, insbesondere Kosmetik, Gesichtsbehandlung, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen.

Anders sieht’s dagegen in den Friseursalons aus: Hier muss weiterhin nur in bestimmten Fällen ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. „Nicht zum Haareschneiden“, berichtet Jessica Schöler. „Aber zum Beispiel zum Bartschneiden – also bei Dienstleistungen, bei denen die Maske abgenommen werden muss.“

Im Internet ist nachzulesen, wo es Teststationen für den kostenfreien Schnelltest gibt:

www.obk.de/teststellen

(büba)
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