Oberberg auf dem Weg zur Normalität Nächsten Lockerungen sind endlich da!

Oberberg/Hückeswagen/Radevormwald · Die bundeseinheitliche Notbremse greift ab Freitag, 28. Mai, in Oberberg nicht mehr. Das bedeutet weitere Lockerungen – so entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung, auch darf die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen.

 Die Restaurants, (Eis-)Cafés und Kneipen in Oberberg dürfen ab dem 28. Mai nach fast sieben Monaten wieder Gäste im Außenbereich bedienen.

Die Restaurants, (Eis-)Cafés und Kneipen in Oberberg dürfen ab dem 28. Mai nach fast sieben Monaten wieder Gäste im Außenbereich bedienen.

Foto: Wolfgang Weitzdörfer

Das ist die Nachricht, auf die viele Menschen im Oberbergischen Kreis gewartet haben dürften: Die Sieben-Tage-Inzidenz lag mit 58,1 auch am Mittwoch unterhalb der 100er-Grenze, und das am fünften Werktag in Folge. In der Konsequenz bedeutet das, dass kreisweit ab morgen, Freitag, die Vorgaben der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse nicht mehr gelten, sondern wieder die Corona-Schutzverordnung des Landes in Kraft tritt. Das bedeutet weitere Lockerungen, nachdem seit Samstag die Geschäfte wieder Kunden nach Terminvergabe und mit einem tagesaktuellen Schnelltest einlassen dürfen. Vollständig Geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung Genese brauchen keinen Schnelltest vorlegen. Das ändert sich laut Jessica Schöler von der Kreisverwaltung ab Freitag, 28. Mai:

Kontakte Erlaubt sind wieder Treffen zwischen bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren). Dabei gelten Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand. Zudem müssen geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung genesene Menschen bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Ausgangsbeschränkung Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr wird ab Freitagabend aufgehoben.

Gastronomie Restaurants, Cafés und Kneipen können in Oberberg wieder öffnen, allerdings vorerst nur den Außenbereich. Zudem müssen Bedienung und Gäste ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis vorlegen. Weiterhin erlaubt bleiben die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Einzelhandel Alle Geschäfte, die nicht Teil der Grundversorgung sind, können wieder ohne Terminbuchung besucht werden. Die Kunden müssen aber ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis vorlegen („Test & Meet“). Außerdem ist die Anzahl der Kunden auf einen pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt.


Körpernahe Dienstleistungen Alle Dienstleistungen dürfen wieder angeboten werden, so dass auch Tattoo-Studios oder Massage-Einrichtungen wieder öffnen können. Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht, die einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden. Muss bei der Behandlung die Maske abgenommen werden, muss ein maximal 48 Stunden alter negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Kultur Konzerte unter freiem Himmel sind mit maximal 500 Personen möglich – mit Sitzplan, negativem Testergebnis (maximal 48 Stunden alt) und unter weiteren Auflagen. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Freizeit Kleinere Einrichtungen, wie Minigolfanlagen und Kletterparks, sowie Freibäder (nur zur Sportausübung) dürfen wieder öffnen. Die Besucher müssen einen negativen Test vorlegen.

Sport  Kontaktfreie Sportarten können auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen betrieben werden. Bei Kontaktsport gilt: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Zuschauer mit negativem Testergebnis sind erlaubt – bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität, aber maximal 500 Personen. Fitnessstudios bleiben geschlossen; ausgenommen ist der ärztlich verordnete Rehasport.

Beherbergung Übernachten in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist mit negativem Testergebnis wieder möglich. Ebenso dürfen Hotels und ähnliche Einrichtungen wieder private Gäste bis zu 60 Prozent der Kapazität aufnehmen.

Was weiterhin nicht erlaubt ist Messen, Tagungen, Kongresse und vor allem Feiern und Partys bleiben verboten!

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis weiter sinken und an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (montags bis samstags) unter 50 liegen, sind weitere Lockerungen möglich. Dann könnte etwa auch die Innengastronomie in Hückeswagen und Radevormwald wieder öffnen.

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