Hückeswagen Neue Satzung stärkt die Rechte von Behinderten

Hückeswagen · Zur Gründung eines Behinderten-Beirats hat sich die politische Mehrheit im Stadtrat in diesem Jahr nicht durchringen können. Immerhin gibt es neben dem Behinderten-Beauftragten der Stadt, Andreas Gotter, nach monatelanger Diskussion inzwischen eine "Interessenvertretung" für Behinderte. Hinzu kommen soll nun auch noch eine "Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung".

Über sie wird der Stadtrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember zu entscheiden haben. Gleichzeitig wird er Andreas Gotter in seiner Funktion als Behinderten-Beauftragter bestätigen. Der Hückeswagener nimmt dieses Ehrenamt bereits seit 2003 wahr, bestellt wurde er damals durch den Bürgermeister mit Zustimmung des Rates.

Fast zehn Jahre später ist nun anscheinend im Rathaus aufgefallen, dass die Aufgaben des Behinderten-Beauftragten in Hückeswagen nie grundsätzlich festgeschrieben worden sind. Das soll jetzt, in Abstimmung mit Andreas Gotter, mit der neuen Satzung nachgeholt werden. Neben der "Arbeitsplatz"-Beschreibung für den Beauftragten enthält der inzwischen vorliegende Satzungsentwurf auch grundsätzliche Aussagen zu den Rechten von Behinderten in Hückeswagen.

So heißt es darin eingangs zur Zielsetzung: "Ziel der Schloss-Stadt Hückeswagen ist es, im Rahmen ihrer Ressourcen darauf hinzuwirken, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie deren gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen." Weiter ist die Rede von der "Fortentwicklung zu einer behindertenfreundlichen Stadt". Rat und Verwaltung seien sich einig, "dass Inklusion — das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung — ins Bewusstsein aller Menschen in Hückeswagen zu bringen ist (...)."

Auch die neue Interessenvertretung wird in dem Satzungsentwurf berücksichtigt. Ihr direkter Ansprechpartner ist demnach der Behinderten-Beauftragte. Der Vorsitzende der Interessenvertretung und sein Stellvertreter sollen als Sachverständige in zwei Fachausschüsse des Rates berufen werden: in den Ausschuss für Bauen und Verkehr und in den für Soziales, Jugend und Familie. Dort werden sie ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht haben. Das Abstimmen bleibt den Kommunalpolitikern vorbehalten

(RP/ac)
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