Hückeswagen/Radevormwald in der Corona-Krise Ausgangssperre aufgehoben, Präsenzgottesdienste wieder erlaubt

Hückeswagen/Radevormwald/Oberberg · Die neue Allgemeinverfügung des Kreises gilt bis zum 1. Februar. Demnach darf sich weiterhin ein Haushalt nur mit einer anderen Person treffen. Das soll bei der dringend notwendigen Kontaktreduzierung helfen.

 Die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Kaija Elvermann rät: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere.“

Die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Kaija Elvermann rät: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere.“

Foto: OBK

Es bleibt dabei: Im Oberbergischen Kreis sind Treffen nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Regelung für den öffentlichen Raum gilt weiterhin auch für den privaten Bereich, teilte am Montagabend Jessica Schöler von der Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Das regelt die neue Allgemeinverfügung, die nun bis einschließlich kommenden Montag, 1. Februar, in Kraft ist. Dagegen ist die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wieder aufgehoben, nachdem die alte Allgemeinverordnung des Kreises um Mitternacht abgelaufen war.

Ebenso sind die Präsenzgottesdienste wieder erlaubt. „Und die vom Oberbergischen Kreis angeordnete FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen wird nicht erneuert, da diese Regelung inzwischen durch bundesweit geltende Vorgaben abgedeckt wird“, betonte Jessica Schöler.

Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hatte am Montagnachmittag über eine eventuelle Fortführung der Corona-Schutzmaßnahmen beraten. „Wir sind zur Entscheidung gelangt, die Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich weiter aufrechtzuerhalten“, gab Landrat Jochen Hagt nach der Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium bekannt.

Die[Link auf http://www.obk.de/corona-faq] in der seit Montag gültigen Fassung sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar nicht zu erwarten ist. „Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass dieses Ziel im Oberbergischen Kreis nicht ohne weitere Kontaktreduzierungen erreicht werden kann“, stellte der Landrat klar. Auch vor dem Hintergrund der nachgewiesenen Virus-Mutante H69/V70 im Kreisgebiet sollten die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum heruntergeschraubt werden.

Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes, sagte: „Die Neuinfektionen im Oberbergischen Kreis sind nach wie vor in großen Teilen auf den privaten Bereich zurückzuführen.“ Sie machte deshalb klar, was jetzt besonders wichtig ist: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere.“ Die Kontaktkette und damit auch die mögliche Infektionskette werde sonst mit jedem Kontakt länger.

Nachdem in der vorigen Woche bereits  Corona-Schutzverordnung NRW festgestellt worden waren, sind weitere hinzugekommen. Die Kreisverwaltung hatte 100 Proben aus dem gesamten Kreisgebiet zur Typisierung an die Virologie der Uniklinik Köln geschickt, inzwischen liegen alle Ergebnisse der Probenauswertung vor. Dazu gab Hagt bekannt: „Bei 14 der 100 Proben wurde eine Mutante nachgewiesen. Nach weitergehenden Untersuchungen meldete die Virologie zurück, dass es sich in allen Fällen um die Mutante H69/V70 handelt.“ Aus dem Norden des Kreises mit Hückeswagen und Radevormwald stammen sie jedoch nicht, vielmehr weisen die bestätigten Fälle einen Bezug zu Bergneustadt, Marienheide, Morsbach, Reichshof, Nümbrecht und Waldbröl auf.
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