Hückeswagen Montanus-Apotheke erneut verklagt

Hückeswagen · Das erste "Gefecht" zwischen der Apotheker-Familie Winterfeld und der Wettbewerbszentrale endete am 23. Oktober mit einem Unentschieden (die BM berichtete). Nun geht's wohl in die zweite Runde. Denn die Wettbewerbshüter aus Bad Homburg haben laut dem Apotheken-Branchendienst adhoc beim Landgericht Köln Klage gegen die niederländische Apotheke der Familie, die in Hückeswagen, Wermelskirchen, Leichlingen und Burscheid sechs Filialen besitzt, eingereicht.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Dieser Schritt sei die Konsequenz aus der öffentlich bekundeten Absicht der Betreiber, weiter Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Kooperation mit der niederländischen Apotheke gewähren zu wollen, berichtet adhoc.

Dr. Andreas Winterfeld, der vor einem Jahr die Montanus-Apotheke im Island neu eröffnet hatte, hält die Klageschrift zwar noch nicht in Händen. "Ich sehe einer Verhandlung aber zuversichtlich entgegen", versicherte er auf Anfrage der BM.

In dem ersten Verfahren vor dem Landgericht Köln hatte die Wettbewerbszentrale nur einen Teilerfolg erzielt. Denn die Richter untersagten der Familie Winterfeld für ihr Modell "Montanus Vorteil24" zwar die Werbung, das ganze Modell verhinderten sie jedoch nicht. "Das hatte die Wettbewerbszentrale allerdings ebenfalls gewollt", blickt Winterfeld zurück.

Die startet nun einen neuen Versuch. Schließlich beziehen die sechs bergischen Montanus-Apotheken über die Filiale in Dinxperlo an der deutsch-niederländischen Grenze nahe Bocholt preisreduzierte Arznei. Die Wettbewerbshüter halten das — bei rezeptpflichtigen Medikamenten — für einen Verstoß gegen die in Deutschland geltende Arzneimittel-Preisverordnung. "Der Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung hat fatale Wettbewerbsverzerrungen nicht zuletzt zum Nachteil der Bevölkerung zu Folge", zitiert adhoc Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

Andreas Winterfeld geht zunächst einmal davon aus, dass ein Urteil in der neuen Sache so schnell nicht zu erwarten ist. "Es laufen derzeit einige Verfahren gegen Apotheken, die ähnlich vorgehen wie wir", berichtete er. Darunter ist auch DocMorris; die Kette steht ebenfalls wegen rabattierten Medikamenten in der Kritik der Wettbewerbshüter. Der Apotheker rechnet mit einem endgültigen Urteil durch die höchste deutsche Instanz erst in ein paar Jahren. "Wie auch immer das aussehen wird: Für uns ist es okay!", stellte er klar. Denn: Erlauben die Richter das Verfahren, profitieren davon auch die Montanus-Apotheken. Lehnen sie es ab, gilt das Verbot ebenfalls für Versand-Apotheken wie DocMorris. "Wir", betont Andreas Winterfeld, "wollen nur Chancengleichheit".

(RP)
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