Hückeswagen Mit Karte bezahlt, Konto nicht gedeckt – Betrug

Hückeswagen · Bezahlen mit der EC-Karte ist einfach und bequem, kann aber zur Folge haben, dass man den Überblick über die eigene Finanzsituation verliert. So erlebte es auch ein 26-jähriger Arbeitsloser aus Hückeswagen, der sich deswegen jetzt vor dem Amtsgericht Wipperfürth wiederfand.

Die Anklage warf ihm vor, Ende November 2008 einen Betrug begangen zu haben. Mit seiner EC-Karte hatte der Hückeswagener damals in einem Wipperfürther Supermarkt einen Betrag von 52,13 Euro für Lebensmittel bezahlt. Das Konto wies jedoch die erforderliche Deckung nicht auf. Wochen zuvor hatte der Mann bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Er hätte also wissen müssen, so der Anklagevorwurf, dass er das Geld für den Einkauf nicht hatte. Der Mann lebt von Hartz IV und hat einen Ein-Euro-Job.

Noch unter Bewährung

Von den Prozessbeteiligten wurde er besonders kritisch beäugt, weil der Hückeswagener mehrfach vorbestraft ist. Die jüngste Verurteilung erfolgte im Jahr 2008: Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung wegen Körperverletzung lautete damals das Urteil. Die Bewährungszeit läuft noch.

"Ich habe Lebensmittel immer zwei Tage vor Eingang des Geldes auf mein Konto gekauft. Das hat bisher auch immer geklappt", sagte der 26-Jährige. Die Antwort von Strafrichter Armin Lührs war eindeutig: "So geht man doch nicht vor. In Ihrer Situation müssen Sie das Geld zum Leben bar abholen." Er legte dem Hückeswagener auch zur Last, dass er bisher keine Anstalten gemacht hat, den vom November-Einkauf noch offen stehenden Betrag zu begleichen. "Aber ich habe Geld dabei. Ich dachte, jemand von denen aus dem Supermarkt wäre heute hier", begründete der Angeklagte das.

Ungelöste Suchtprobleme

Da der Hückeswagener noch unter Bewährung steht, gab auch sein Bewährungshelfer im Prozess seine Einschätzung ab. Und die fiel eher gemischt aus. Zwar sei sein Schützling zur Mitarbeit bereit, und die Arge in Hückeswagen versuche auch, ihm einen Job zu vermitteln, aber: "Es besteht eine Suchtproblematik, und eine Therapie wurde erfolglos abgebrochen."

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer schließlich eine Geldstrafe von 900 Euro, ausgesetzt zur Bewährung. Der Richter folgte diesem Antrag, stellte aber in Richtung des Angeklagten fest: "Es ist eine typische Verhaltensweise von Betrügern, sich einfach nicht mehr um die Dinge zu kümmern. Hinzu kommt bei Ihnen die erneute Straffälligkeit in laufender Bewährungszeit." Als Bewährungsauflage gab er dem Hückeswagener auf, die offenstehende Summe an den Supermarkt zu zahlen. Noch im Gerichtssaal übergab der 26-Jährige dem Bewährungshelfer das Geld.

(RP)
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