Hückeswagen Männer würgten Opfer und raubten sie aus

Hückeswagen · Erst hatten die nun Angeklagten zwei junge Männer aus Wermelskirchen nachts um 2.30 Uhr vor der Diskothek "Holzwurm" nur nach Zigaretten und Geld gefragt – dann wurden der 22-jähriger Arbeiter aus Hückeswagen und sein 23-jähriger Begleiter aus Kierspe gewalttätig: Laut Anklageschrift sollen sie Ende September die beiden Wermelskirchener auf dem Parkplatz ausgeraubt haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte das Duo seine Opfer hinterrücks angegriffen, zu Boden gedrückt und gewürgt, um schließlich mit einem bei diesem Überfall erbeuteteten Portmonee wegzulaufen. Die Angreifer flüchteten hoch zum Schloss, wo sie später von einem Türsteher der Disco aufgegriffen wurden. Gestern mussten sich beide vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten.

Beide Angeklagten legten direkt zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis ab. "Ich habe zu ihm gesagt, gib mir zehn Euro und ihn dann zu Boden geschmissen", gab der Hückeswagener zu. Auch gestand er, seinem auf dem Boden liegenden Opfer die Geldbörse abgenommen zu haben.

Seit dem späten Nachmittag des Vortags hatten sich beide Männer im Bereich der Bahnhofstraße aufgehalten und dort nach eigenem Bekunden unter anderem Whisky, Wodka und Bier getrunken. In der Disco seien sie nicht gewesen. "Ich wollte nur gucken", antwortete der 22-Jährige auf die Frage des Richters, was sie denn dort auf dem Parkplatz gewollt hätten. Die Opfer, 23 und 22 Jahre alt, hatten kurz vor dem Überfall die Diskothek verlassen, um ein Taxi zu rufen. Während der Wartezeit passierte der Überfall.

Schwer wogen im Prozess die Vorstrafen der beiden Angeklagten. Vor allem das Strafregister des Hückeswageners ist mit schwerem Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und sexueller Nötigung umfangreich. In einem anderen Fall hatte das Gericht gegen ihn bereits eine Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten verhängt.

In der Beweisaufnahme gestern ging es vor allem darum, die Schwere der Schuld einzuschätzen, und um die Frage, ob es einen gemeinsamen Tatplan gegeben hatte. Während die Verteidiger die gemeinschaftliche Tat bestritten, sah der Richter das anders. Wegen gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilte er den Hückeswagener zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Sein Mittäter aus Kierspe bekam aufgrund der günstigeren Sozialprognose und seiner geringeren Vorstrafen ein Jahr Haft auf Bewährung. "Diese Tat ist keine Bagatelle und nicht hinnehmbar", machte der Richter unmissverständlich deutlich. Und: "Das Gericht will mit diesem Urteil einen Pflock einschlagen, damit sich das in einschlägigen Kreisen in Hückeswagen herum spricht." – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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