Wahlwerbung in Hückeswagen Künftig nur noch 25 Wahlplakate pro Partei

Hückeswagen · Gegen den Widerstand der FaB beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Änderung der Plakatierungssatzung. Der Rat muss schlussendlich am kommenden Dienstag entscheiden.

Wahlwerbung im August 2020 am Bergischen Kreisel.

Wahlwerbung im August 2020 am Bergischen Kreisel.

Foto: Stephan Büllesbach

Das Thema ist wegen des Krieges in der Ukraine ein wenig in den Hintergrund getreten. Jetzt kam es aber in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu einer Beschlussvorlage zu einer Änderung der Plakatierungssatzung in der Schloss-Stadt. Hintergrund war, dass nach der Bundestagswahl im September 2021 im Stadtrat der Wunsch nach einer Änderung der bestehenden Satzung aufgekommen ist. Bereits im November 2021 und dann im August 2022 gab es dazu einen Austausch mit allen Parteien. „Das Ziel war es, die Anzahl der Plakate insgesamt zu reduzieren – auf 25 Werbeträger pro Partei und Wahl“, sagte Bürgermeister Dietmar Persian. Das sei ein Kompromiss, da die Verhandlungen nicht ganz einfach gewesen seien.

Vor allem die FaB hatte mit diesem Kompromiss ganz offensichtlich ein massives Problem. Oliver Junginger trug lautstark eine vorbereite Rede vor. Darin ging es zum einen darum, dass von der ursprünglichen Idee – die Plakatierung umweltfreundlicher zu gestalten – nicht mehr viel übrig geblieben sei. Vor allem aber sehe die FaB durch die Reduzierung der Plakatzahl auf 25 Stück pro Partei und Wahl die Chancengleichheit für kleinere Parteien oder Gruppierungen – wie eben die FaB – gefährdet. „Diese Reduzierung erfüllt nur einen Zweck, kleine Parteien und Wählervereinigungen in der Wahrnehmung ihrer Rechte stark zu behindern und unrechtmäßig einzuschränken“, sagte Junginger.

Die Satzung sei zudem in dieser Form nicht rechtskonform, sagte Junginger und brachte mehrere Beispiele für diese These. „Ein Bürgermeister, der das weiß, dürfte dem auch gar nicht zustimmen“, sagte Junginger. Seine Fraktion forderte, die Begrenzung aus der Satzung zu entfernen. „Wenn überhaupt eine Begrenzung darin enthalten sein sollte, dann auf einer anderen Grundlage – die auch in mehreren Gerichtsurteilen dazu Anwendung gefunden hat“, sagte der FaB-Ratsherr. Daher würde er pro 100 Einwohner einen Aufstellort pro Partei oder Wählervereinigung vorschlagen. Das wären bei der aktuellen Einwohnerzahl der Schloss-Stadt 147 Aufstellplätze. „Bei der jüngsten Kommunalwahl wären es 1029 Aufstellorte für Wahlplakate gewesen – bei 2057 Straßenlaternen in Hückeswagen gar kein Problem“, sagte Junginger. Seine Fraktion werde die Fassung in der jetzigen Form auf jeden Fall ablehnen, das steht bereits fest.

Persian hielt dagegen, dass seiner Meinung nach die Satzung „rechtlich zweckmäßig und einwandfrei“ sei, er keine rechtlichen Probleme erkennen könne und ihr deswegen in seiner Funktion als Bürgermeister auch zustimmen werde. Auch Jörg von Polheim, Fraktionsvorsitztender der FDP, sowie sein Kollege Pascal Ulrich von der CDU würden in der Reduzierung der Anzahl der Plakate ebenfalls keine Benachteiligung kleinerer Parteien sehen. „Im Gegenteil“, betonte von Polheim. Felix Wedekind, stellvertretender FaB-Fraktionsvorsitzender, zeigte sich weniger aufgebracht als sein Fraktionskollege. „Es gibt 15 Wahlkreise in Hückeswagen. Warum kann man dann nicht die logischere Zahl von 30 Plakaten nehmen? So könnte man neben dem Direktkandidaten auch die Partei selbst bewerben“, sagte er.

Trotz des Widerstands der FaB wurde mit deren beider Gegenstimmung die Empfehlung mehrheitlich angenommen, die neue Satzung in der nächsten Stadtratssitzung am kommenden Dienstag, 27. September, 17 Uhr, im Gemeindezentrum Lindenberg zu beschließen.

(wow)
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