Hückeswagen Krätze muss dem Kreis gemeldet werden

Hückeswagen · Noch ist Hückeswagen verschont geblieben: Die durch Milben verursachte Hauterkrankung sorgt aber in einigen Regionen des Landes für große Aufregung. Dem Oberbergischen Kreis wurden 2017 bislang 61 Fälle gemeldet.

Hückeswagen: Krätze muss dem Kreis gemeldet werden
Foto: Sonja Gerrath/BEW

Die Aufregung in einigen Regionen des Landes ist groß: Die Krätze ist auf dem Vormarsch. Die durch Milben verursachte Hauterkrankung kommt immer mal wieder vor - in erster Linie in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen. Glücklicherweise blieb Hückeswagen bislang verschont, wie die Pressesprecherin des Oberbergischen Kreises, Iris Trespe, auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte.

Hückeswagen: Krätze muss dem Kreis gemeldet werden
Foto: OBK

"Ich habe Rücksprache mit der zuständigen Amtsleiterin gehalten. Bislang gibt es in der Schloss-Stadt keinen Krätzefall", sagte sie. Bislang wurden dem Kreis in diesem Jahr 61 Fälle gemeldet, 2016 waren es 82. "Die Krätze ist meldepflichtig und muss uns auf jeden Fall umgehend mitgeteilt werden", sagt Trespe. Bislang gebe es keine auffälligen Steigerungsraten, auch wenn die Aufregung in den vergangenen Wochen groß war. "Wir in Oberberg stellen völlig durchschnittliche Zahlen fest. Das Problem ist, wenn es einen Fall irgendwo gibt, besteht hoher Gesprächsbedarf", sagt die Kreissprecherin und beruhigt Eltern, die vielleicht unsicher sind, ob sich ihr Kind mit der Krätze anstecken kann.

"Diese Erkrankung ist gut therapierbar, und es sind auch keine Folgeschäden zu erwarten", berichtet Iris Trespe. Auch die Ansteckungsgefahr sei gering. Das Risiko und das Gefahrenpotenzial sind nach Ansicht des Kreisgesundheitsamtes in etwa so groß wie ein Läusebefall. "Krätze hat immer einen anrüchigen Touch, dass jemand vielleicht unsauber ist, was aber überhaupt nicht zutrifft", sagt Iris Trespe.

Ende September 2017 gab es in der Nachbarstadt Radevormwald bei einer Schülerin den Verdacht von Krätze. Die Eltern der Schülerin erhielten daraufhin einen Merkzettel über Verhaltensmaßregeln. Das Kind durfte wieder zur Schule, als es vom Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekam. "Die Schule braucht keine besonderen Verhaltensmaßregeln zu beachten. In einem solchen Fall läuft aber immer ein Standardprogramm ab", sagt Iris Trespe.

In den beiden Grundschulen in Hückeswagen ist die Krätze derzeit kein Thema. "Bei uns ist alles ruhig, es gibt auch keine Nachfragen besorgter Eltern", sagt Claudia Paradies, Rektorin der Gemeinschaftsgrundschule in Wiehagen. Läuse kämen ja doch immer mal wieder vor, die Krätze dagegen nicht. Das bestätigt auch Karoline Gawinski, stellvertretende Leiterin der Löwengrundschule. "Wir haben keinen einzigen Fall. Was ich allerdings festgestellt habe, dass es derzeit in einigen Kindergärten immer mal wieder Läuse gibt", sagt sie. Informationen zur Krankheit Krätze hat der Oberbergische Kreis in einem Infoblatt auf seiner Internetseite unter www.obk.de/gesundheit veröffentlicht.

Dort erfahren Interessierte, dass Krätzemilben Hautparasiten sind - winzig kleine Spinnentiere, die in der Haut des Menschen bis einen Zentimeter lange Gänge graben. Sie ernähren sich von winzigen Hauptpartikeln und sind zum Überleben auf die Hautfeuchtigkeit, also den engen Kontakt zum Menschen angewiesen. Sie können sich nicht selbst aktiv vom menschlichen Körper fortbewegen, sondern nur bei direktem, engem Hautkontakt sowie begrenzt auch über Kleidungsstücke und Bettzeug übertragen werden.

Die Krankheit äußert sich durch starken Juckreiz an den betroffenen Hautstellen - besonders nachts. Befallen werden Körperstellen mit weicher Haut wie Finger, Ellenbogen, Achseln, Brustwarzen, Nabel, Fußränder und Fußknöchel. Der Kreis gibt auch wichtige Tipps zum Beispiel zur Wäsche: Leibwäsche und Handtücher sollten täglich, Bettwäsche und Schlafanzug während einer Hauptbehandlung auch täglich, spätestens aber nach der letzten Behandlung gewechselt werden. Getragene Kleidung und Bettwäsche kann ganz normal bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. Stoff- und Schmusetiere, Puppen und andere Gegenstände mit engem Kontakt sollten über sieben Tage warm und trocken aufbewahrt werden - Alternative: Einfrieren bei minus 20 Grad über drei Tage. Polstermöbel, Matratzen, Teppiche und übrige Flächen sollten regelmäßig gründlich abgesagt werden, um mit dem Staub eventuell vorhandene Hautpartikel zu entfernen.

(RP)
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