Hückeswagen Kind geohrfeigt: Das ist Körperverletzung

Hückeswagen · Ein Fall von häuslicher Gewalt, wie die Juristen es formulieren, hat gestern das Jugendgericht in Wipperfürth beschäftigt. Ein alleinerziehender Vater war angeklagt, in mindestens fünf Fällen gegenüber seinen beiden heranwachsenden Töchter gewalttätig geworden zu sein.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Allein mit Erziehung überfordert

Mehrmals soll der 42-jährige Hückeswagener, der mit seinen Töchtern von Hartz IV lebt, Hausschuhe oder Schlüssel nach den Jugendlichen geworfen haben. So auch bei einen Streit der beiden Töchter untereinander um den Ausgang eines Videospiels. An einem anderen Tag waren die beiden Mädchen zu spät aus der Stadt nach Hause gekommen, woraufhin der Vater der heute 15-jährigen Tochter laut Anklageschrift mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen hatte.

Wer bei der Polizei Anzeige wegen dieser Körperverletzung erstattet hatte, blieb während des Prozesses gestern im Unklaren. Darin wollte sich der Angeklagte zunächst nicht zu den ihm zur Last gelegten Fällen äußern. Als die Tochter jedoch im Zeugenstand signalisierte, dass sie aussagen wolle, überlegte es sich der 42-Jährige anders. Mit den Worten "ja, das stimmt", gab er zu, dem Mädchen eine Ohrfeige gegeben zu haben. Die 15-jährige Tochter war nach diesem Geständnis sichtlich erleichtert. Dadurch blieb ihr die Aussage gegen den Vater und eine Darstellung der offenbar insgesamt schwierigen emotionalen Verhältnisse innerhalb der Familie erspart.

Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 450 Euro. Dabei hielt er dem Hückeswagener noch dessen Geständnis zugute und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei. Der Verteidiger erinnerte nochmals an die persönliche Situation des Mannes als allein erziehender Vater in alles anderen als rosigen finanziellen Verhältnissen. "Mein Mandant stand aufgrund der schwierigen Erziehungssituation unter Stress. Der Vorfall ist daher nicht entschuldbar — aber doch erklärbar."

"Man darf Kinder nicht schlagen"

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Gewalt ist nicht die Lösung bei Erziehungsproblemen. Man darf Kinder nicht schlagen", unterstrich er in seiner Urteilsbegründung.

(RP)
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