Hückeswagen Jungen Dieb kostet Flasche Schnaps am Ende 270 Euro

Hückeswagen · Eine Flasche Schnaps im Wert von unter 20 Euro kommt einen jungen Mann aus Hückeswagen nachträglich teuer zu stehen. Dennoch hat er noch sehr viel Glück gehabt: Der Strafrichter am Amtsgericht in Wipperfürth ließ im Prozess gegen den 20-Jährigen Gnade vor Recht ergehen und stellte im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt das Strafverfahren gegen ihn wegen Diebstahls ein.

Ausschlaggebend war, dass er dem jungen Mann, der nach dem Abitur gerade ein Freiwilliges Soziales Jahr ableistet, nicht die berufliche Zukunft verderben wollte. Eine Vorstrafe macht sich nicht gut im Führungszeugnis von jemandem, der sich um einen Ausbildungsplatz in einem sozialen Beruf bewerben will. Genau das hat sich der 20-Jährige vorgenommen.

Die ihm zur Last gelegte Straftat liegt schon mehr als ein Jahr zurück: An einem Tag kurz vor Weihnachten 2016 hatte der damals 19-Jährige in einem Supermarkt in Remscheid eine Flasche Gin unbezahlt an der Kasse vorbeischmuggeln wollen. Ein Ladendetektiv hatte ihn aufgehalten, bevor er das Geschäft verlassen konnte. "Das alles tut mir heute sehr leid. Damals hatte ich etwas getrunken, und mir war nicht gut", sagte der Angeklagte aus. Zwar habe er Geld bei sich gehabt, hätte den als Geburtstagsgeschenk für einen guten Freund gedachten Gin also auch regulär bezahlen können. "Aber dafür wollte ich das Geld nicht ausgeben, sondern Weihnachtsgeschenke für die Familie kaufen." Er habe damals unbedacht und spontan gehandelt und bereue das zutiefst.

Auch mit Blick darauf, dass der Hückeswagener zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, bei seinen Eltern in geordneten sozialen Verhältnissen lebt, engagiert arbeitet und zielstrebig seinen Berufswunsch verfolgt, gaben Richter und Staatsanwalt ihm mit der Einstellung des Verfahrens noch einmal eine Chance. Einzige Auflage: Der Hückeswagener muss jetzt ein Bußgeld von 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die sich um missbrauchte Kinder kümmert. Das entspricht der Summe, die er im Freiwilligen Sozialen Jahr monatlich für seine Arbeit bekommt. Aus Sicht des Gerichts wird das als Denkzettel ausreichen.

Bereits bezahlt hat er eine Rechnung über 70 Euro, die der Supermarkt ihm wegen der Bearbeitung des Ladendiebstahls zugeschickt hatte.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort