Hückeswagen Informationen zu neuer Verordnung zum Datenschutz

Hückeswagen · Ab dem 25. Mai müssen alle Unternehmen die EU-Datenschutzgrundverordnung beachten. Die gilt auch für kleine Firmen, und bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Umsetzung erfordert technische und organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel zu Informationspflichten oder zur Löschung von Daten. Da jedes Unternehmen personenbezogene Daten speichert, zum Beispiel Kundendaten oder Abonnenten eines E-Mail-Newsletters, hat die Verordnung erhebliche Auswirkungen. Häufig müssen auch die bestehenden Verträge mit IT-Dienstleistern angepasst werden.

Für eine Informationsveranstaltung am Montag, 9. April, 18 Uhr, in Gummersbach hat die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung mit Rechtsanwalt Dr. Lutz Keppeler einen erfahrenen Referenten gewinnen können, der die wichtigsten Vorgaben erläutert. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung Tel. 02261 88680 (Wojahn). www.wf-obk.de

(rue)
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