Hückeswagen Im Alkoholrausch Häuser mit Farbe beschmiert

Hückeswagen · In der Nacht zum 18. Mai 2013 waren im Zentrum etliche Häuser und Gegenstände mit blauer und gelber Farbe beschmiert worden. Als Täter ermittelte die Staatsanwaltschaft einen 20 Jahre alten Hückeswagener, der sich gestern wegen Sachbeschädigung vor dem Wipperfürther Schöffengericht verantworten musste. Gleich acht Taten aus der Nacht im Mai wurden dem jungen Mann dabei zur Last gelegt.

Begonnen hatten die Krakeleien laut Anklage mit Schriftzügen und Parolen an Haustüren und -wänden an der Bachstraße. Unter anderem war der Liebesschwur "Sara, I love you!" zu lesen. Kurz darauf habe der Angeklagte Schieferfassaden, Schaufenster sowie Briefkästen an der Marktstraße verunstaltet und schließlich auch vor der städtischen Werbetafel im Island nicht Halt gemacht. Die Höhe des Sachschadens konnte nicht beziffert werden.

Das Gericht hatte vier Zeugen geladen, um die Tat zu rekonstruieren. "Die brauchen wir nicht, ich gebe alles zu", sagte der Hückeswagener jedoch leise, nachdem die Anklageschrift verlesen worden war. Er sei in der Tatnacht betrunken gewesen und schließlich mit der Farbe losgezogen. "Ich hatte vorher erfolgreich eine Suchttherapie gemacht, aber plötzlich einen Rückfall", berichtete er dem Gericht. Was ihn zu der Tat bewegt habe, könne er nicht erklären. Seither habe er jedenfalls keinen Tropfen Alkohol mehr angerührt, versicherte er auf Nachfrage des Richters.

Erst im Februar 2013 war der junge Mann, der bereits ein größeres Vorstrafenregister hat, wegen Diebstahls und des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Staatsanwalt regte deshalb an, für den Angeklagten, der nach Auskunft seines Bewährungshelfers aus Geldmangel auf einen Anwalt verzichtet hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Das Gericht entschied sich allerdings dagegen.

Nur aufgrund der Tatsache, dass sich der Hückeswagener geständig zeigte und seit kurzem einen festen Arbeitsplatz hat, sah der Staatsanwalt die Möglichkeit einer erneuten Bewährungsstrafe: Er forderte ein Jahr und neun Monate. Das Schöffengericht erhöhte die Strafe nach längerer Beratung auf ein Jahr und zehn Monate. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, außerdem muss sich der Angeklagte erneut einer Alkoholtherapie unterziehen. "Wenn Sie das mit dem Alkohol nicht in den Griff bekommen, sieht es ganz schlecht aus", mahnte der Vorsitzende Richter, der von einer "allerletzten Bewährungschance" sprach.

(sfl)
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