Landgericht Wuppertal Hückeswagener wegen Heroinhandels vor Gericht

Hückeswagen · Der 37-Jährige soll zwischen Mai 2018 und Februar 2019 an zwei Stellen in Wuppertal Rauschgift verkauft haben.

 Ein 37-jähriger Hückeswagener musste sich jetzt wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Wuppertal verantworten.

Ein 37-jähriger Hückeswagener musste sich jetzt wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Wuppertal verantworten.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Begonnen hatte alles mit einem „Mauerwurf“ an der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Wuppertal. Jemand soll dort von draußen etwas über die Mauer geworfen haben, um danach zu verschwinden. Ein „Zinker“ also, der andere Leute anschwärzt. Die Polizei hatte jedenfalls danach den Namen und das Foto des Angeklagten gehabt und nach ihm gefahndet. In der Nähe seiner Wohnung in Wuppertal griff die Besatzung eines Streifenwagens ihn dann zufällig auf. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft stand der Hückeswagener, der sich nun vor dem Landgericht Wuppertal zu verantworten hatte, an einer Bushaltestelle, um Drogen zu verkaufen. Der Polizeibeamtin war die Ähnlichkeit mit dem Fahndungsfoto aufgefallen. Der Mann wurde noch an Ort und Stelle durchsucht, in seinem Pullover fanden die Polizisten 70 Gramm Heroin. Später auf der Wache kamen noch ein paar Gramm dazu, die er in der Unterhose versteckt hatte. Von dort aus ging’s für den 37-Jährigen gleich in Polizeigewahrsam und weiter in die Untersuchungshaft.

Derweil waren die Ermittlungsbeamten bereits auf dem Weg in seine Wohnung, wo sie weitere 80 Gramm Heroin fanden – in Plastiktütchen verpackt und in Kaffeetassen verstaut. Hinzu kamen 1300 Euro, die möglicherweise aus den Drogenverkäufen stammten. Ersparnisse dürfte der Angeklagte als Hartz-IV-Empfänger wohl eher nicht gehabt haben.

Die Ermittlungen hatten später ergeben, dass der Hückeswagener das Heroin auch vor der Praxis des Arztes verkauft haben soll, in der er Methadon verabreicht bekommen hatte. Das Umfeld der Praxis war nach zuvor eingegangenen Hinweisen observiert worden. Gänzlich unüblich scheint der Beikonsum von Heroin nicht zu sein für diejenigen, die an einem Methadonprogramm teilnehmen. Jedenfalls sagte der Angeklagte auf die Frage des Richters, wie er denn seinen Heroinkonsum trotz ärztlicher Drogentests habe geheim halten können: „Für eine gewisse Zeit wird das vom Arzt toleriert.“

Bereits im Alter von zwölf Jahren hatte er mit dem Drogenkonsum begonnen, damals noch mit Cannabis. Später war er auf Heroin umgestiegen. „Es ist auch schon vorgekommen, dass ich zehn Gramm am Tag konsumiert habe“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Eine offenbar in Konsumentenkreisen ziemlich große Menge, die den Richter aufhorchen ließ. Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte noch gesagt, dass er das Heroin zum Eigenkonsum bei sich getragen habe. Im Prozess räumte er den Tatvorwurf des Drogenhandels dann jedoch ein und legte über seinen Verteidiger ein Geständnis ab. Zu seinen Kunden wollte er hingegen nichts sagen.

Vor Gericht breitete sich die Geschichte eines Mannes aus, der schon früh auf die „schiefe Bahn“ geraten war und der dennoch versucht hatte, sich mit eigener Kraft aus dem „Drogensumpf“ zu befreien. In Hückeswagen aufgewachsen, dort die Realschule und die Hauptschule besucht, kein Schulabschluss, Maurerlehrer abgebrochen und dann vor sieben Jahren doch noch den Realschulabschluss nachgeholt: Es gab offenbar immer wieder Versuche, das eigene Leben in andere Bahnen zu lenken. Eine Beziehung war gescheitert, seine mittlerweile 15 Jahre alte Tochter verweigert den Kontakt zum Vater.

Auch die Drogensucht holte den Angeklagten immer wieder ein. Entzugsversuche und eine Langzeittherapie scheiterten. Der zum Prozess hinzugezogene psychiatrische Gutachter bescheinigte ihm eine bislang unbehandelt gebliebene Heroinabhängigkeit. Die Prognose hingegen sei gut, wenn er sich in eine mindestens zwei Jahre andauernde Langzeittherapie begeben würde.

Darauf hofft nun auch der Angeklagte, dessen Reststrafe nach einer erfolgreichen Therapie zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Nun wird allerdings das Gericht zu entscheiden haben, ob es dem 37-jährigen Hückeswagener, dem ansonsten eine Mindesthaftstrafe von fünf Jahren droht, diese Möglichkeit auch einräumt. Es wäre damit vielleicht die letzte Gelegenheit für ihn, sein Leben endlich in den Griff zu bekommen.

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