Tipps eines Hückeswagener Experten Mit Privathaftpflichtversicherung auf die Skipiste

Hückeswagen · Wer keinen Versicherungsschutz hat, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 150 Euro sowie einem möglichen Entzug des Skipasses rechnen.

 Wer auf italienischen Skipisten, wie hier in Ratschings-Jaufen, auf zwei Bretternoder einem Snowboard unterwegs ist, sollte vorher dringend eine private Haftspflichtversicherung abgeschlossen haben. Sonst könnte es teuer werden.

Wer auf italienischen Skipisten, wie hier in Ratschings-Jaufen, auf zwei Bretternoder einem Snowboard unterwegs ist, sollte vorher dringend eine private Haftspflichtversicherung abgeschlossen haben. Sonst könnte es teuer werden.

Foto: dpa-tmn/Manuel Kottersteger

Da beim Abfahrtski häufig hohe Geschwindigkeiten erreicht werden, was in der Regel beabsichtigt ist, müssen sich Italienurlauber nun umstellen. Denn das Land hat verfügt, dass nur noch diejenigen auf die Piste dürfen, die eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. „Dies muss vor der Abfahrt nachgewiesen werden“, betont der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Wer keinen Versicherungsschutz hat, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 150 Euro sowie einem möglichen Entzug des Skipasses rechnen.“ Ein vorheriger Versicherungscheck sei daher ratsam. „Die Privathaftpflichtversicherung ist zuständig, wenn Skibegeisterte einen Schaden anrichten und andere Personen durch Kollisionen schwer verletzt werden“, erläutert er. Dann könnten schnell fünf- bis sechsstellige Haftungssummen für Krankenaufenthalte, Ausfallzeiten im Beruf oder schlimmstenfalls sogar Leibrenten wegen Invalidität anfallen. „Hier sollte man nicht am falschen Ende sparen“, rät der Hückeswagener. Denn eine private Haftpflichtversicherung koste mit 80 bis 130 Euro im Jahr nicht die Welt und könne für die gesamte Familie abgeschlossen werden. „Und sie schützt nicht nur in Italien.“

Huhn regt zudem an, auch über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachzudenken. Sie würde leisten, wenn man selbst einen Unfallschaden erlitten hat. Ihre Leistungen reichen von einem Krankenhaustagegeld bis zu einer lebenslangen Unfallrente wegen Invalidität. Auch eine private Auslandskrankenversicherung sei unbedingt empfehlenswert, decken die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen doch oft nicht die Behandlungskosten. „Dann bleibt man auf hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen“, warnt Huhn. Eine private Auslandskrankenversicherung kostet etwa 20 Euro Jahresbeitrag für die Familie und springt auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport für mehrere Tausend Euro notwendig wird.

In Corona-Zeiten sollte man zudem prüfen, ob der gewählte Tarif einen Versicherungsschutz bietet, wenn das Reiseland zum Hochrisikogebiet erklärt wurde. Huhn: „Auch ob Behandlungskosten für eine Covid-19-Erkrankung übernommen werden, sollten Versicherte unbedingt vorher klären.“

(büba)
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