Tipps vom Hückeswagener Versicherungsxperten Augenmaß beim Böllerspaß in Silvesternacht

Hückeswagen · Was bloß tun, wenn das Silvesterfeuerwerk außer Kontrolle geraten ist? Der Hückeswagener Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn weiß Rat.

 Beim Kauf von Silvesterfeuerwerk sollte auf das CE oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geachtet werden. Dann ist der Käufer auf der sicheren Seite.

Beim Kauf von Silvesterfeuerwerk sollte auf das CE oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geachtet werden. Dann ist der Käufer auf der sicheren Seite.

Foto: dpa-tmn/Lino Mirgeler

Die Silvesterparty ist organisiert, die Vorfreude groß. „Doch ist gerade die Jahresendfeier oft diejenige mit den meisten Unfällen und Schäden“, unterstreicht der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Spätestens dann stelle sich die Frage, wie gut man versichert sei.


Auf die Zulassungszeichen achten Dass Silvesterschäden keine finanziellen Bagatellen sind, zeigen Zahlen der Versicherungen: Schätzungsweise kommen sie für Beschädigungen im Wert von etwa 37 Millionen Euro auf, verursacht durch Silvesterfeuerwerke. Huhn betont: „Wer jedoch vorsichtig ist und es umsichtig und sachgerecht mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die private Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei.“ Beim Kauf sollte auf das CE oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geachtet und keinesfalls selbst gebaute oder bei dubiosen Internethändlern gekaufte Böller und Raketen verwandt werden.

Welche Versicherung was bezahlt Für Schäden in der Wohnung, an Kleidung und Elektrogeräten ist die Hausratversicherung zuständig. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für selbst verschuldete Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, kommt die private Unfallversicherung auf. Ist das Auto in Brand geraten, zahlt die Kaskoversicherung, es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt wurden.

Wenn was schief geht, kann’s teuer werden Anders als bei Sachschäden wird es bei Verletzungen und bleibenden Personenschäden sehr teuer. „Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können dann versuchen, Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzuholen“, warnt der Versicherungsexperte. Auch Feuerversicherungen forderten oft Zahlungen zurück, wenn ein Täter ermittelt wurde. Wird diesem sogar eine Schädigungsabsicht oder Umgang mit nicht silvesterüblichen Explosivstoffen nachgewiesen, darf seine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern – und der Täter muss selbst zahlen, was bis zur Privatinsolvenz führen kann.

Wann die Polizei informiert werden muss „Je nach Größe und Umfang des Schadens, ist es notwendig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten“, empfiehlt Huhn. Doch aus den eigenen Versicherungsverträgen kommt meist schneller und mehr Geld. Im Zweifelsfall helfen die Versicherungskaufleute weiter.

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