Hückeswagener Versicherungsexperte rät „Bloß Hände weg von Teelicht-Öfen“

Hückeswagen · Warum bei Brandschäden die Versicherung in einem solchen Fall den Schadensersatz verweigern kann. Karl-Jürgen Huhn weiß den Grund.

 Ein umgedrehter Blumentopf mit Untersetzer und ein paar brennende Teelichter – fertig ist der wärmende Teelicht-Ofen. Allerdings kann er auch schnell einen Zimmerbrand auslösen.

Ein umgedrehter Blumentopf mit Untersetzer und ein paar brennende Teelichter – fertig ist der wärmende Teelicht-Ofen. Allerdings kann er auch schnell einen Zimmerbrand auslösen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der nahende Winter, die aktuelle Energiekrise und die enormen Preisanstiege beim Gas-Bezug bringen einige Verbraucher offenbar auf absonderliche Ideen. „Jüngstes Beispiel sind sogenannte Teelicht-Öfen“, hat Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), festgestellt. Dabei werden Teelichter unter einem Keramikblumentopf oder Ähnlichem zusammengestellt, um Räume aufzuheizen und auf diese Weise vermeintlich Geld zu sparen.

„Das ist aber im wortwörtlichen Sinne brandgefährlich“, warnt der Versicherungsexperte. „Denn das Paraffin in den Teelichtern kann Temperaturen von mehr als 250 Grad entwickeln und sich selbst entzünden, wenn die entstehende Hitze über einen ungeeigneten Untersatz abgeführt wird bzw. sich staut.“ Entzündeten sich die zusammengestellten Teelichter, seien sie mit Wasser nicht zu löschen. Denn ähnlich wie bei brennendem Öl ist das Paraffin Wasser abstoßend und kann beim Einsatz von Löschwasser sogar schlagartig in einer großen Stichflamme verpuffen und dann den ganzen Raum in Brand setzen und auch schwerste Verbrennungen verursachen. Nur der Einsatz eines speziellen Feuerlöschers oder einer die Luftzufuhr unterbindenden feuerfesten Löschdecke könnte in diesem Fall das Feuer dann ersticken.

„Auch im Hinblick auf den Schadensersatz durch eine Hausratversicherung muss dringend vor Teelicht-Öfen gewarnt werden“, betont Huhn. „Schließlich stellt ihr Einsatz in Innenräumen eine unangemessene und grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, was die Versicherung ermächtigt, ihren Schadensersatz im Brandfall zu mindern oder sogar ganz zu verweigern.“ Wie Versicherungen in einem solchen Fall verfahren, kann jedoch nicht generell beantwortet werden, da Hausratversicherungen vertragsindividuell abgeschlossen werden. Versicherungsvermittler, bei denen die Versicherung abgeschlossen wurde, können aber weiterhelfen.

Kam es durch den Einsatz eines Teelicht-Ofens zum großen Brandfall und ist die gesamte Inneneinrichtung zerstört, hat der Betroffene also letztlich mehr Geld verloren als gespart. „Zum gleichen Sparwahnsinn gehört auch der Einsatz von Grillgeräten in Wohnungen“, unterstreicht Huhn. Hier kommt zusätzlich zur Brandgefahr das Risiko einer Kohlenmonoxidvergiftung hinzu. Denn schließlich setzen Briketts und Holzkohle beim Grillvorgang das hochgiftige, geruchlose und leichte Gas frei – was draußen kein Problem ist, da es frei abziehen kann, aber in Innenräumen zur Lebensgefahr wird. „Hier kann man also schon vor dem Brand sterben“, macht der Versicherungsexperte deutlich.

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort