Hückeswagener Tierarztpraxis wird um Behandlungskosten geprellt Tierarztrechnung nicht bezahlt

Hückeswagen · Ein Radevormwalder Ehepaar stand wegen gemeinschaftlichen Betrugs vor dem Wipperfürther Amtsgericht, weil es die Rechnung eines Hückeswagener Tierarztes nicht bezahlt hatte. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, die Rechnung muss das Paar dennoch zahlen.

Ein Radevormwalder Ehepaar musste sich jetzt vor dem Wippefürther Amtsgericht verantworten, weil es eine Tierarztrechnung in Hückeswagen nicht bezahlt hatte.

Ein Radevormwalder Ehepaar musste sich jetzt vor dem Wippefürther Amtsgericht verantworten, weil es eine Tierarztrechnung in Hückeswagen nicht bezahlt hatte.

Foto: NN/nn

Wenn ein Tier Hilfe braucht, lässt man es nicht leiden. So ging es auch einem Radevormwalder Ehepaar, das mit seinem schwer erkrankten Hund im Januar 2021 eine Hückeswagener Tierarztpraxis aufsuchte. Die Rechnungen für die Behandlung mit einer Summe von insgesamt 546 Euro hatte das Ehepaar jedoch nie bezahlt. Deshalb standen der 53-Jährige Familienvater und seine Ehefrau nun als Angeklagte vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht. Gemeinschaftlicher Betrug wurde dem Paar vorgeworfen.

„Sie haben die Leistungen des Tierarztes in Anspruch genommen, ohne in der Lage zu sein, die Rechnungen zu bezahlen“, hieß es in der Anklageschrift, die die Staatsanwältin verlas. Der Radevormwalder äußerte sich zu den Vorwürfen: „Vorsätzlich haben wir schon gar nicht gehandelt. Wir hatten aber auch nicht mit so einer Summe gerechnet“, gab er zu. Die achtköpfige Familie hatte das Tier als jungen, dreijährigen Hund im Oktober 2020 über die Internet-Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen erworben. Die Vermittlung von Tieren über den Online-Kleinanzeigenmarkt ist unter strengen Auflagen erlaubt. Nach Aussage der Angeklagten müsse der Hund aber wesentlich älter gewesen sein. „Wir schätzen anhand des Kauverhaltens und der grauen Haare, dass er schon zwölf oder 13 Jahre alt war“, sagte die Mutter von sechs Kindern. Beim Tierarzt erhielt der Hund mehrere Blutuntersuchungen, eine Röntgenaufnahme und Infusionen. „Mittlerweile ist er verstorben“, fügte der Radevormwalder hinzu. Der Richter stellte klar: „Ob die Behandlung Sinn gemacht hat oder nicht – sie ist erfolgt.“ Da der Familienvater 2021 Geld vom Jobcenter erhielt und wegen einer Erkrankung eine berufliche Umschulung machen musste, sei die Familie zu der Zeit „arg mittellos“ gewesen, berichtete das Ehepaar.

Der Richter stellte mit Zustimmung der Staatsanwalt das Verfahren nach Paragraph 153a ein. Als Auflage forderte das Gericht eine Schadenswiedergutmachung. Das Ehepaar muss nun die Behandlungskosten von 546 Euro in sechs Raten an den Tierarzt überweisen. Erst danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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