Hückeswagen Hückeswagener kriegt mit spätem Geständnis gerade noch die Kurve

Hückeswagen · Vor dem Strafrichter hat jeder Angeklagte das Recht zu schweigen, ohne dass ihm die Aussage-Verweigerung angelastet werden darf. Davon hatte ein 26-Jähriger aus Hückeswagen am ersten Verhandlungstag Gebrauch gemacht. Kurz vor Ende des zweiten Prozesstages brach der Mann nun nach Beratung mit dem Verteidiger jedoch überraschend sein Schweigen. Und damit war er gut beraten: Das Geständnis wirkte sich strafmildernd aus. Erspart es dem 26-Jährigen doch Monate in Haft.

Es ging um eine Attacke mit Pfefferspray in einer Kneipe am Wipperfürther Marktplatz (die BM berichtete). Zwei junge Männer hatten in einer Nacht im Juni dort an einem Automaten spielen wollen. Am Gerät standen schon zwei Gäste, unter ihnen der nun angeklagte Hückeswagener. Der fühlte sich von den anderen beiden gestört - und attackierte beide mit Pfefferspray, als sie schon weitergehen wollten. Mit schmerzhaften Reizungen in den Augen und im Gesicht wurden die Schüler danach per Rettungswagen in die Krankenhaus-Ambulanz gebracht.

Eindeutig identifiziert hatten die am ersten Prozesstag als Zeugen geladenen jungen Männer den Hückeswagener nicht als den Angreifer mit dem Pfefferspray. Ihre bei der Polizei abgegebene Täter-Beschreibung passte jedoch auf den 26-Jährigen. Für ihn gab sein Anwalt nun am zweiten Tag nach der Beratungspause eine Erklärung ab: Tatsächlich sei sein Mandant der Sprayer gewesen. Er habe damals am Spielautomaten "eine gute Serie" gehabt und sich "genervt" und bedrängt gefühlt von den Jüngeren, die ebenfalls spielen wollten. Einer von beiden habe ihn außerdem provoziert, weil er ihm den Rauch einer E-Zigarette ins Gesicht geblasen habe. In einer Kurzschluss-Reaktion habe er dann das Pfefferspray eingesetzt.

Sein Mandant räumte in der Verhandlung ein: "Das war halt so eine dumme Situation damals." Jetzt hält er sich fern von Lokalen, wo es Ärger geben könnte. In Kneipen ist das für ihn offenbar häufiger so: Der 26-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, steht noch unter Bewährung. In diesem Fall war er in einem Hückeswagener Lokal mit einem schweren Aschenbecher auf einen Gast losgegangen, den er später auch noch mit Urin überschüttet hatte.

Angesichts des Geständnisses und einer positiven Prognose des Bewährungshelfers gab der Richter dem Hückeswagener eine letzte Chance: Er verurteilte den 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er je 150 Euro Schmerzensgeld an die beiden Opfer seiner Pfefferspray-Attacke zahlen. Eindringlich machte der Richter dem Mann klar: "Wenn wir uns hier noch einmal sehen sollten, gibt's diese Chance für Sie nicht mehr. Dann wandern Sie hinter Gitter. Für lange Zeit."

(bn)
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