Hückeswagener Grundschulen i-Dötze anmelden fürs nächste Schuljahr

Hückeswagen · Die Termine an Löwen-Grundschule und Grundschule Wiehagen sind Ende Oktober. Eine Zusage gibt es nicht sofort, sondern erst nach Abschluss der Anmeldephase.

  Die kommenden Erstklässler müssen in Kürze angemeldet werden.

Die kommenden Erstklässler müssen in Kürze angemeldet werden.

Foto: dpa/Rainer Jensen

Das neue Schuljahr macht derzeit Pause wegen der Herbstferien, da richtet sich der Blick der Stadtverwaltung schon auf den nächsten Jahrgang der i-Dötzchen: Alle Kinder aus Hückeswagen, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 geboren wurden, sind ab Sommer 2022 schulpflichtig und müssen daher nun von ihren Erziehungsberechtigten an den beiden Grundschulen angemeldet werden. Wer sein Kind bereits auf die Schule schicken möchten, obwohl es noch nicht schulpflichtig ist, kann sich an einer der beiden Grundschulen oder bei Annette Binder vom städtischen Schulamt, ☏ 02912/88271, melden.

„In Hückeswagen gibt es keine Schulbezirksgrenzen mehr“, heißt es in der Information der Stadtverwaltung zum Einschulungsverfahren 2022/23. Die Eltern sollten daher nur eine Grundschule für ihr Kind auswählen und es auch dort anmelden, selbst wenn diese vielleicht nicht die nächstgelegene Schule zur Wohnung sei.

An der Löwen-Grundschule, Kölner Straße 40, können die kommenden i-Dötzchen an folgenden Tagen angemeldet werden: Mittwoch, 27. Oktober, 9 bis 17 Uhr, Donnerstag, 28. Oktober, 9 bis 17 Uhr, Freitag, 29. Oktober, 9 bis 14 Uhr, sowie Mittwoch / Donnerstag, 3. / 4. November, jeweils 9 bis 17 Uhr. Der Unterricht wird voraussichtlich ab August 2022 im neuen Schulgebäude im Brunsbachtal, das derzeit errichtet wird, stattfinden. Die Grundschule Wiehagen, Blumenstraße 51, nimmt die Anmeldungen am Dienstag und Mittwoch, 26. / 27. Oktober, jeweils 8.30 bis 15 Uhr, sowie Donnerstag, 28. Oktober, 8.30 bis 18 Uhr, entgegen.

Die Stadtverwaltung bittet die Erziehungsberechtigten, zur Anmeldung den ausgefüllten Anmeldebogen mit zur jeweiligen Grundschule mitzubringen. Der kann auf der Internetseite www.hueckeswagen.de heruntergeladen und dann ausgedruckt werden. Vorgelegt werden müssen dann auch das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Kindes, außerdem wird der Nachweis über die Impfung gegen Masern benötigt. Zudem unterstreicht die Stadtverwaltung, dass das Kind bei der Anmeldung mit in die Schule muss. Etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch können bei Bedarf dann direkt vor Ort gestellt werden.

Da die Klassengrößen in den beiden Grundschulen möglichst gleich groß sein sollen, kann den Erziehungsberechtigten nicht sofort bei der Anmeldung in der Schule eine Zusage erteilt werden. Eine verbindliche Zusage erhalten sie erst nach Abschluss der Anmeldephase, heißt es in der Information der Stadtverwaltung.

Bei dem Anmeldeverfahren werden zudem die Nähe der Wohnung zur jeweiligen Schule und die Frage, ob bereits Geschwisterkinder in der Schule sind, als Kriterien mitgeprüft. Über die Aufnahme des Kindes in die Schule entscheidet letztlich die Schulleiterin. „Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist“, stellt die Stadt klar.

Kontakt Löwen-Grundschule ☏ 02192/2871, Grundschule Wiehagen ☏ 02192/933349

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