Stadtverwaltung Hückeswagen Grundsteuererklärung jetzt abgeben

Hückeswagen · Derzeit werden neue Bemessungsgrundlagen für gesamten Grundbesitz ermittelt. Hierfür tragen alle Eigentümer die aktuellen Merkmale ihres Objektes zusammen und geben diese in Form einer Feststellungserklärung bei ihrem Finanzamt ab.

Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Foto: dpa/Jens Büttner

Es ist ein Riesenaufwand. Zurzeit werden im Zuge der Grundsteuerreform neue Bemessungsgrundlagen für den gesamten Grundbesitz ermittelt. Hierfür tragen alle Eigentümer die aktuellen Merkmale ihres Objektes zusammen und geben diese in Form einer Feststellungserklärung bei ihrem Finanzamt ab. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Oktober. Deshalb appelliert die Schloss-Stadt an alle Grundstückseigentümer, die Erklärung rechtzeitig abzugeben. Stadtkämmerin Isabel Bever weiß, dass diese Erfassung enormen Aufwand bedeutet, bittet aber auch um Verständnis: „Die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen wird derzeit auf der Grundlage von Daten erhoben, die aus dem Jahr 1964 stammen. Dass diese Daten aktualisiert werden müssen, kann sich jeder vorstellen.“ Aufgrund der Vorgaben sei die Mithilfe der Bürger notwendig. „Deswegen bitte ich die Hückeswagener, die Angaben zu ihrem Grundstück rechtzeitig bis 31. Oktober abzugeben, damit der umfassende Prozess der Bewertung von den Finanzämtern gestemmt werden kann“, schreibt Bever in einer Pressemitteilung.

Stadtkämmerin Isabel Bever bittet die Bürger um Mithilfe.

Stadtkämmerin Isabel Bever bittet die Bürger um Mithilfe.

Foto: Kemper

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Stadt. Mit ihnen werden unter anderem der Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten finanziert. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Grundsteuer angewiesen. „Alle Einnahmen bleiben somit direkt vor Ort“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Schloss-Stadt ist nicht beteiligt. Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline – montags bis freitags, 9 bis 18 Uhr) unter Tel. 02267 870-1959 (Finanzamt Wipperfürth) zur Verfügung.

Um Bürgern die Abgabe der Erklärung zu erleichtern, fasst die Stadt die wichtigsten Informationen auf einem Blick zusammen:

Möglichkeiten der Abgabe online mit Elster unter www.elster.de; elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten; Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Serviceangebote der Finanzverwaltung ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für Elster und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal unter www.grundsteuer.nrw.de; Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW; Grundsteuer-Hotline unter Tel. 02267/870-1959; Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de; individuelles Schreiben des Finanzamtes an die Eigentümer mit unterstützenden Daten und Informationen. Sollte das Schreiben verlegt oder kein Schreiben angekommen sein, so können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal abgerufen werden. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig.

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