Gericht Vom Job-Center zu viel Geld kassiert - Betrug oder doch nur ein Versehen?

Hückeswagen · Ein Hückeswagener Ehepaar musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Wipperfürth wegen gemeinschaftlich begangenen Betrug verantworten. Dass es nicht betrügen wollte, glaubten ihm letztlich Staatsanwaltschaft und Richter – das Verfahren wurde eingestellt.

 Das Verfahren gegen ein Hückeswagener Ehepaar vor  dem Amtsgericht Wipperfürth wurde eingestellt.

Das Verfahren gegen ein Hückeswagener Ehepaar vor dem Amtsgericht Wipperfürth wurde eingestellt.

Foto: ER09

Wer Geld vom Job-Center bekommt, muss der Behörde jede Änderung seiner Einkommensverhältnisse melden – und das unverzüglich. Darauf werden alle Kunden von den Sachbearbeitern ausdrücklich hingewiesen und bekommen es überdies auch schriftlich. Wer es dennoch nicht tut und in der Folge mehr Geld vom Job-Center bezieht als ihm eigentlich zustünde, muss nicht nur diese Summe zurückzahlen, sondern sich auch darauf einstellen, wegen Sozialbetruges vor den Richter zitiert zu werden. Im Regelfall steht dann am Ende des Strafprozesses eine Verurteilung zu einer Geldstrafe, die empfindlich ausfallen kann. Das drohte nun auch einem Ehepaar aus Hückeswagen vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Der Anklagevorwurf gegen den 38-jährigen Mann und seine etwas jüngere Frau lautete auf gemeinschaftlich begangenen Betrug.

In der Hauptverhandlung wurde schnell deutlich, dass der Ehemann alle Kontakte mit dem Job-Center seiner nicht berufstätigen Frau überlassen hatte, weil der Hilfsarbeiter selbst „mit dem Papierkram" völlig überfordert war. Sie sorgte also dafür, dass die Familie mit drei kleinen Kindern die Aufstocker-Leistungen vom Amt bekam, die ihr gesetzlich wegen des geringen Verdienstes des Familienvaters zustanden. Dieser Verdienst verbesserte sich dann, als der Leiharbeiter, der in einem Hückeswagener Betrieb zuverlässig und gut seiner Arbeit nachgekommen war, 2017 von der Firma eine Festanstellung angeboten bekam, die er auch annahm. Verbunden war das mit mehr Lohn. Und das hätte die Frau umgehend beim Job-Center melden müssen. Die Meldung kam dort jedoch nicht an.

„Ich habe immer wieder versucht, unsere Sachbearbeiterin anzurufen, habe sie aber nie erreichen können und dann meinem Arbeitsvermittler Bescheid gesagt. Ich dachte doch, der gibt das weiter", sagte die Frau auf Nachfragen des Richters aus. Ohnehin habe sie jedes halbe Jahr einen Folgeantrag für die Aufstocker-Leistung beim Job-Center stellen müssen. Da habe sie dann gedacht, es sei ausreichend, das bessere Einkommen dann zu melden. So laufe es ja auch heute noch: Die Familie bekomme monatlich einen festen Betrag „vom Amt" überwiesen, und sobald nach sechs Monaten ein Folgeantrag gestellt werde, komme es, falls sich zwischenzeitlich die Voraussetzungen geändert hätten, entweder zu Rückforderungen oder zu Nachzahlungen. „Wir wollten echt niemanden betrügen", unterstrich die Frau.

Das glaubten am Ende sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter dem Ehepaar, das keinerlei Vorstrafen hat und fest gewillt scheint, die Familie aus eigener Kraft zu ernähren. Leicht ist das nicht für den ungelernten Arbeiter, der seine Stelle inzwischen wieder verlor, weil die Firma ihren Standort von Hückeswagen ins Ausland verlegt hat. Nach erneuter kurzer Tätigkeit in einer Leiharbeitsfirma hat er mittlerweile zwar eine neue Festanstellung als Hilfsarbeiter gefunden, die Familie bleibt aber weiter wegen des niedrigen Lohns auch auf Leistungen des Job-Centers angewiesen.

Das im Sommer 2017 zu viel bezogene Geld bezahlt das Ehepaar bis heute in monatlichen Raten zurück. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte stellte das Gericht das Strafverfahren ohne Auflagen ein. In seiner Begründung sprach der Richter von einem nur „geringen Verschulden" und befand: „Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben!"

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