Hückeswagen Hückeswagener droht Unbekanntem per SMS, ihn aufschlitzen zu wollen

Hückeswagen · Der Rat vom Staatsanwalt war nicht schlecht, kam aber etwas zu spät für einen 20-jährigen Abendschüler aus Hückeswagen: "Wer übers Handy Mitteilungen verschickt, sollte vor dem Schreiben und Senden erst mal kurz das Gehirn einschalten und nachdenken. Das gilt nicht nur als Empfehlung für Präsidenten!"

Konkret war in diesem Fall der gute Rat denn auch nicht an ein Staatsoberhaupt mit Vorliebe für denkwürdige Kurznachrichten gerichtet, sondern an einen 20-Jährigen aus Hückeswagen. Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste sich der junge Mann jetzt wegen Bedrohung verantworten. "Tatwerkzeug" war sein Handy gewesen.

An einem Tag im Juni vorigen Jahres war der junge Mann mit Freunden in der Schloss-Stadt unterwegs gewesen, alle hatten Alkohol getrunken. Mitten in der fröhlichen Feier erhielt der Hückeswagener einen Anruf von seiner in Sachsen lebenden Freundin. "Sie hat geweint und mir erzählt, dass sie mal wieder von einem Kerl belästigt wird, den sie noch aus der Schule kennt. Der hat sie einfach nicht in Ruhe gelassen." Das sagte der Angeklagte nun vor Gericht aus.

Den 20-Jährigen hatte der Anruf auf die Palme gebracht: Er ließ sich von der Freundin die Handynummer des "Kerls" geben und teilte ihm kurzerhand per SMS mit, dass er gefälligst die Finger von der Freundin lassen und sich ihr nicht mehr nähern solle. "Sonst schlitze ich Dich auf", drohte er dem ihm selbst unbekannten Empfänger der Kurznachricht.

Der ließ sich jedoch nicht einschüchtern und stellte Strafantrag gegen den 20-Jährigen, das Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung nahm somit seinen Lauf. In der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter zeigte der Hückeswagener, der nach abgebrochener Ausbildung inzwischen eine Abendschule besucht, um dort den Realschulabschluss zu erreichen, Einsicht und Reue: "Natürlich war das unüberlegt und dumm, was ich da an dem Tag geschrieben habe." Ernst gemeint habe er die Drohung aber jedenfalls nicht und auch nie darüber nachgedacht, dem unbekannten Kontrahenten im fernen Sachsen wirklich etwas anzutun.

Der Staatsanwalt zeigte sich gnädig gestimmt, auch weil der Hückeswagener bislang nicht vorbestraft ist: "Zukünftig werden Sie wohl darüber nachdenken, was Sie da mal eben so übers Handy an Botschaften in die Welt blasen", kommentierte er und schlug die Einstellung des Verfahrens gegen eine Arbeitsauflage vor. Dem folgte der Richter. Die Auflage besteht darin, dass der 20-Jährige 40 Sozialstunden nach Weisung der Jugendgerichtshilfe ableisten muss. Da er nur abends die Schule besucht, tagsüber aber keiner Arbeit nachgeht, sondern vom Taschengeld der Eltern lebt, sei das sowohl zumutbar als auch angemessen, befand der Richter.

(bn)
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