Hückeswagener vor Gericht Geldstrafe für sexuellen Missbrauch

Hückeswagen · Ein 62-jähriger Hückeswagener hatte seiner damals 14-jährigen Enkelin unter den Pullover gegriffen. Letztlich konnte das Schöffengericht ihm nur eine Tat nachweisen. Zuvor war es vor Gericht turbulent zugegangen.

 Das Urteil gegen eine 62-jährigen Hückeswagener, der seiner 14 Jahre alten Enkelin unter den Pullover gegriffen hatte, ist gefallen.

Das Urteil gegen eine 62-jährigen Hückeswagener, der seiner 14 Jahre alten Enkelin unter den Pullover gegriffen hatte, ist gefallen.

Foto: dpa/Uli Deck

Dass mindestens eine unsittliche Berührung stattgefunden hat, stand für das Wipperfürther Schöffengericht am zweiten Verhandlungstag zweifelsfrei fest. Ein 62-jähriger Hückeswagener war angeklagt, seiner damals 14 Jahre alten Enkelin im Spätsommer 2019 mindestens zweimal unsittlich an die Brust unter dem BH gefasst haben soll (die BM berichtete). Die Verhandlung musste zunächst vertagt werden, um noch eine weitere Zeugin zu hören. Die 14-jährige Freundin des betroffenen Mädchens konnte jedoch rein nichts über den Vorfall aussagen. „Wir haben uns über gemeinsame Freunde kennengelernt, aber von der Sache weiß ich nichts“, beteuerte die Schülerin.