Kreisverkehre Hückeswagen Kann Schild bei „Gefahrenpunkt Zebrastreifen“ helfen?

Hückeswagen · Ein weiterer Hückeswagener appelliert an Radler, mit ihren Fahrrädern nicht über den Zebrastreifen zu fahren.

    Ralf Dünner ist ein gutes Vorbild – er schiebt sein Rad über den Zebrastreifen des Mühlenwegs.

Ralf Dünner ist ein gutes Vorbild – er schiebt sein Rad über den Zebrastreifen des Mühlenwegs.

Foto: Stephan Büllesbach

Ralf Dünner ist entspannt. Der Hückeswagener ist an diesem Morgen zwar mit dem Rad unterwegs, aber am großen Bergischen Kreisel steigt er ab. Dann schiebt er es über die Zebrastreifen – erst über den der Rader Straße, danach über den des Mühlenwegs. Erst anschließend setzt er seine Fahrt radelnd in Richtung Wupper-Vorsperre fort. Ralf Dünner macht es richtig: Das Fahrrad darf über einen Zebrastreifen nur geschoben werden, das Fahren darauf ist verboten. Das hat Polizei-Sprecherin Monika Treutler im „Bürgermonitor“ von Anfang Juli klargestellt. Für Dünner ist das überhaupt keine Frage. Er lässt auch Lkw vorbei – „die müssen nicht wegen mir warten“ –, und er fährt nicht gerne über Hubbel und abgesenkten Bordsteine der Bürgersteige. „Da schiebe ich lieber“, versichert Dünner im Gespräch mit unserer Redaktion.

Der Hückeswagener ist jedoch eine der wenigen Ausnahmen, denn die meisten Radler fahren auch weiterhin über die Zebrastreifen des Bergischen Kreisels. Zwar ist bislang nichts passiert. Aber sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen, dürften sie zumindest eine Teilschuld bekommen. Zudem besteht eine große Gefahr für Leib und Leben. Dieses falsche Verhalten hatte im Juli bereits Götz Wiedenhoff, Anwohner der Wohnsiedlung an der Vorsperre und selbst begeisterter Radfahrer, kritisiert.

Unterstützung bekommt er nun durch Hans Peter Müller, der die Situation an dem großen Kreisverkehr offenbar des Öfteren beobachtet. In einer Mail an den „Bürgermonitor“ nimmt er Bezug auf die Berichterstattung zum Fahren auf dem Zebrastreifen und die Vorschriften für Rad- und Autofahrer. „Daraus ging hervor, dass der Radfahrer beim Überqueren des Zebrastreifens vom Rad zu steigen und zu schieben hat“, beschreibt Müller der Redaktion. „Aber diese Vorschrift kennen die meisten Verkehrsteilnehmer nicht oder schenken dieser Regelung keine Beachtung.“

 Mit einem solchen oder ähnlichem Schild am Kreisverkehr auf die Gefahr am Zebrastreifen hinzuweisen, regt Hans Peter Müller an.

Mit einem solchen oder ähnlichem Schild am Kreisverkehr auf die Gefahr am Zebrastreifen hinzuweisen, regt Hans Peter Müller an.

Foto: Stockfoto fotosearch.de

Als Autofahrer im Bergischen Kreisel, der in Richtung Radevormwald unterwegs ist, erlebe man täglich, dass urplötzlich von rechts ein Verkehrsteilnehmer mit dem Rad auftaucht. Manchmal seien es auch gleich mehrere. „Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, hält der Autofahrer notgedrungen an und lässt dem Radfahrer die Vorfahrt“, berichtet Müller. Dass dort niemand absteigt, um auf die andere Straßenseite des Radweges zu gelangen, beobachte er hingegen selten.

Polizei-Sprecherin Monika Treutler hatte die Rechtslage schon einmal erläutert: „Der Zebrastreifen ist Fußgänger vorbehalten“, betont sie. Folglich haben nur sie Vorrang vor Autofahrern. Wer sein Fahrrad also über den Zebrastreifen schiebt, gilt nach der Straßenverkehrsordnung ebenfalls als Fußgänger, weswegen Autofahrer anhalten müssen. Wer mit dem Rad jedoch darüber fährt, verhält sich falsch. Komplizierter wird es an den Rad-Fuhrten, die es im Bereich des bergischen Kreisels bis auf die Bergstraße gibt. Dort gilt laut Monika Treutler: „Wer abbiegt, muss warten.“

Hans Peter Müller appelliert derweil: „Es wäre an der Zeit, den Radfahrer auf den Gefahrenpunkt mit einem Schild hinzuweisen.“ Vielleicht könne solch ein Warnschild am Zebrastreifen die Radfahrer vor einem möglichen schweren Unfall bewahren. Der Hückeswagener bittet zudem darum, dass dort häufiger am Tag eine Polizeistreife vorbeischaut.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort