Hückeswagen Hückeswagener (24) mit Hitler-Gruß auf Facebook

Hückeswagen · Der Paragraf 86 des Strafgesetzbuches ist eindeutig: Er stellt das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ausdrücklich unter Strafe; darunter fallen auch die Symbole ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen. Solche hatte ein 24-jähriger Hückeswagener jedoch offen im sozialen Netzwerk Facebook zur Schau gestellt, so dass er sich eigentlich gestern vor dem Strafrichter in Wipperfürth hätte verantworten müssen.

Doch zur Anklageverlesung kam es erst gar nicht. Der Prozess musste kurzfristig abgesagt werden, weil der Angeklagte der Verhandlung ferngeblieben war. Der Richter betonte jedoch: "Das möchte ich verhandelt wissen", sagte er und erteilte Überlegungen, den Angeklagten in Abwesenheit zu verurteilen, eine Absage. Die Sache ist auf unbestimmte Zeit vertagt.

Anzeigt wurde das Delikt nach einer Initiative des Projekts "GegenPart" in Dessau (Sachsen-Anhalt), einem Bündnis gegen die rechtsradikalen Auswüchse in der Region. Durch die Wachsamkeit der Initiative ist auch der Fall in Facebook gemeldet worden: Auf dem Bild zu sehen ist ein junger Mann mit Hitler-Gruß und einer Hakenkreuzflagge im Hintergrund.

Nachdem der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen hatte, wurde schließlich der 24-jährige Hückeswagener identifiziert.

(nob)
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