Wuppertaler nötigt Polizistin im Straßenverkehr 2400 Euro Strafe für Mittelfinger

Hückeswagen · 29-jähriger Wuppertaler gerät auf der Bundesstraße 483 von Hückeswagen nach Radevormwald in Rage. Und trifft ausgerechnet auf eine Polizistin.

 Ein 29-Jähriger musste sich jetzt vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten, weil er den Mittelfinger gezeigt hatte.

Ein 29-Jähriger musste sich jetzt vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten, weil er den Mittelfinger gezeigt hatte.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Dass sich Verkehrsteilnehmer über andere aufregen, ist nicht selten. Den Mittelfinger im Straßenverkehr zu zeigen, kann jedoch durchaus Folgen haben und ist längst keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern wird als Beleidigung und somit als Straftat behandelt. Für dieses Vergehen musste sich jetzt ein 29-jähriger Wuppertaler am Wipperfürther Amtsgericht verantworten.

Im April war er hinter einer Autofahrerin auf der B 483 von Hückeswagen Richtung Radevormwald hergefahren und dabei in Rage geraten. „Sie ist ohne Grund in die Eisen gegangen, während die Beifahrerin mich die ganze Zeit mit der Kamera in der Hand gefilmt hat“, sagte der Angeklagte bei der öffentlichen Verhandlung im Gerichtssaal aus. Nachdem er das Auto mit den beiden Frauen überholt hatte, sei es ihm noch bis nach Schwelm gefolgt. „Was sollte das? Ich fühlte mich verfolgt und habe ein Recht am eigenen Bild“, stellte sich der 29-Jährige als Opfer dar.

Die Vorausfahrende, eine 22-jährige Polizistin, schilderte das Verhalten des Wuppertalers aus ihrer Sicht: „Ich war mit meiner Mutter privat unterwegs, als wir bemerkten, dass der Pkw hinter uns sehr dicht auffährt. Die Motorhaube war für mich im Rückspiegel nicht mehr ersichtlich“, sagte sie. Als sie abbremse musste, weil ein vorausfahrendes Fahrzeug in die Reinsbach abbiegen wollte, habe er ihr den Mittelfinger gezeigt. Beide Fahrzeuge hatten an der Bushaltestelle in Marke für wenige Minuten angehalten.

„Er ist ausgestiegen, filmte uns augenscheinlich und versuchte, meine Fahrertür zu öffnen, was ihm aber nicht gelang“, berichtete die Zeugin weiter. Nach der Weiterfahrt habe er sie riskant überholt und sei dem nächsten Fahrzeug wieder dicht aufgefahren. Die Zeugin hatte währenddessen schon die Kollegen der Polizeileitstelle informiert. Das Video, auf dem das Zeigen des Mittelfingers zu sehen ist, wurde als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Der Angeklagte stritt die Beleidigung nicht ab. „Ja, ich habe den Mittelfinger gezeigt. Das war eine Scheiß-Aktion“, gestand der Wuppertaler.

Das Gericht beschränkte die Anklage nach der Beweisaufnahme auf die Beleidigung und ließ die Nötigung im Straßenverkehr fallen. Der Staatsanwalt warnte den Angeklagten dennoch eindringlich: „Ich rate Ihnen dringend, sich an alle Regeln im Straßenverkehr zu halten, wenn Sie Ihren Führerschein behalten wollen.“ Als Strafe für die Beleidigung verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro).

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