Bürgerbüro in Hückeswagen hilft Wer jetzt wann seinen Führerschein umtauschen muss

Hückeswagen · Auch das Bürgerbüro am Bahnhofsplatz hilft bei der Umsetzung der EU-Richtlinie. Es sind aber bestimmte Fristen vorgesehen. Bis 2033 muss das Ganze abgeschlossen sein.

 Bis 2033 müssen EU-weit Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind .

Bis 2033 müssen EU-weit Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind .

Foto: picture alliance/dpa/Foto: Andreas Arnold/dpa | Bearbeitung: Schnettler

Die alten „Lappen“ in Mausgrau und Schweinchenrosa sind bald nur noch ein Fall fürs Familienalbum, selbst die Führerscheine im Scheckkartenformat, die älter als neun Jahre sind, haben ihr Verfallsdatum bald erreicht. Müssen doch nach einer EU-Richtlinie bis zum 19. Januar 2033 alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. „Dies gilt für alle Papierführerscheine (grau oder rosa) sowie für Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind“, teilt Phillip Ising von der Kreisverwaltung mit.

In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. dem Jahr der Ausstellung des Führerscheins. Aktuell und noch bis kommenden Mittwoch, 19. Januar, müssen also alle Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen alten unbefristet ausgestellten Papierführerschein besitzen, diesen in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder vereinbaren die Betroffenen bei der Führerscheinstelle des Kreises online unter termine.obk.de einen Termin im Gummersbacher Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Straße 41a. Oder die Bewohner von elf oberbergischen Kommunen können das Bürgerbüro ihres jeweiligen Wohnorts aufsuchen, dazu zählt auch das Hückeswagener am Bahnhofsplatz. Termine können online per E-Mail an https://termine.hueckeswagen.de/ oder unter ☏ 02192/880 vereinbart werden.

Die Führerscheinstelle weist allerdings darauf hin, dass aufgrund des Pflichtumtauschs eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Terminen besteht, so dass Termine zum Teil nur mehrere Wochen im Voraus zur Verfügung stehen. Wer seinen Führerschein bis nächste Woche umtauschen muss, sich darum aber noch nicht gekümmert hat, dürfte daher Probleme haben, einen Termin zu bekommen. Als Folge könnte auf ihn bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro zukommen. „Die kommunalen Spitzenverbände haben jedoch die zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene gebeten, bundeseinheitlich die Erhebung des Verwarngeldes bis Ende des Jahres auszusetzen“, teilt Ising mit. Die Entscheidung steht noch aus.

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus Papier hat, für den gelten folgenden Umtauschfristen bis zum 19. Januar des jeweiligen Jahres: Geburtsjahr vor 1953: bis 2033, 1953 bis 1958: bis kommenden Mittwoch, 1959 bis 1964: bis 2023, 1965 bis 1970: bis 2024, ab 1971: bis 2025. Bei Besitzern von Führerscheinen im Scheckkartenformat hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab: vor 1999 bis 2001: bis 2026, vor 2002 bis 2004: bis 2027, vor 2005 bis 2007: bis 2028, 2008: bis 2029, 2009: bis 2030, 2010: bis 2031, 2011: bis 2032, 2012 bis 18. Januar 2013: bis 2033; Stichtag ist auch hier jedes Jahr der 19. Januar.
www.obk.de/eu-fuehrerschein

(büba)
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