Urlaubszeit ist Reisezeit in Hückeswagen Was tun, wenn’s im Urlaub mit dem Auto kracht?

Hückeswagen · Der Hückeswagener Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn hat die entsprechenden Ratschläge parat. Grundsätzlich empfiehlt es sich, in osteuropäischen Ländern die Polizei zu alarmieren, weil oft das polizeiliche Unfallprotokoll als Grundlage für die Regulierung genommen wird.

 Ärgerlicher Blechschaden: Wer im Ausland einen Unfall hat, sollte gut vorbereitet sein. Obwohl sich bei der Unfallabwicklung einige Dinge wie in Deutschland verhalten, gibt es doch Besonderheiten.

Ärgerlicher Blechschaden: Wer im Ausland einen Unfall hat, sollte gut vorbereitet sein. Obwohl sich bei der Unfallabwicklung einige Dinge wie in Deutschland verhalten, gibt es doch Besonderheiten.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Viele sind mit dem Auto im Urlaub unterwegs oder die entsprechende Reise steht noch bevor. Nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft sind jedes Jahr etwa 150.000 Autofahrer im Ausland in einen Unfall verwickelt. Dann sind meist nicht nur die weiteren Urlaubspläne Makulatur, sondern die Unfallopfer müssen sich noch in einer fremden Sprache mit versicherungstechnischem Hickhack und der Schadensregulierung herumschlagen.

„Grundsätzlich empfiehlt es sich, in osteuropäischen Ländern wie Polen, der Slowakei und Tschechien die Polizei zu alarmieren, weil häufig das polizeiliche Unfallprotokoll als Grundlage für Regulierung genommen wird“, rät der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch Land / Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Man sollte sich auch eine Protokoll-Durchschrift geben lassen und auf keinen Fall ein unüberlegtes Schuldanerkenntnis – noch dazu in einer fremden Sprache – abgeben.“ Das schmälere die Chancen auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber der ausländischen Versicherung drastisch.

Ist man selbst verletzt worden, sollte man zeitnah einen Arzt im Reiseland aufsuchen und sich ein Attest ausstellen lassen. „Das könnte Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sein“, betont Huhn. Bevor die Polizei am Unfallort eintrifft, sollte man – wenn man unverletzt ist und sich sprachlich artikulieren kann – Dokumentationsfotos von der Unfallstelle anfertigen, Zeugenadressen aufnehmen und schon mal mit dem Unfallgegner ein Unfallprotokoll ausfüllen.

Sinnvoll ist es dabei, einen zweisprachigen „Europäischen Unfallbericht“ zu verwenden, der im Internet für das jeweilige Reiseland kostenfrei heruntergeladen werden kann. „Außerdem empfiehlt es sich, nach der ,Grünen Karte‘ des Unfallgegners zu fragen, die als internationaler Versicherungsnachweis gilt“, sagt Huhn.

Auch die Investition von ein paar Euro für einen Anruf nach Deutschland lohne sich. Aus dem Ausland ist der Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter ☏ +49/40300330300 zu erreichen. Anhand des Kfz-Kennzeichens kann man dann erfahren, welche Versicherung des Unfallgegners zuständig ist und gegebenenfalls welche Verhaltensweisen, etwa eine Unfallbegutachtung, diese nun verlangt.

„Die Regulierung von Unfällen im Ausland dauert in der Regel viel länger als im Inland“, sagt Karl-Jürgen Huhn. Denn dafür müssten erst Unfalldokumente und eventuell Sachverständigengutachten geprüft und auch noch übersetzt werden. Zwar gilt hier eine Frist von drei Monaten. „Doch diese beginnt erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen“, betont Huhn und empfiehlt, einen mit dem Recht im Unfallland vertrauten Rechtsanwalt zu beauftragen. Die meisten Rechtsschutzversicherer übernähmen dafür nach Rücksprache die Kosten.

Einige inländische Kfz-Versicherungen bieten als Zusatzleistung zur bestehenden Versicherung für einen zweistelligen Betrag im Jahr einen „Auslandsfahrtenschutz“ an. Dieser leistet Schadensersatz für Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht in einer vertraglich geregelten Höhe.

(büba)
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