Tipps vom Hückeswagener Experten Wann Versicherungen für den Unwetterschaden aufkommen

Hückeswagen · Was tun, wenn ein Unwetter einen Schaden am Haus angerichtet hat? Der Hückeswagener Vwersicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn gibt dazu die passenden Ratschläge.

 Was tun, wenn ein Unwetter einen Baum entwurzelt hat, der dannauf dem eigenen Haus gelandet ist?

Was tun, wenn ein Unwetter einen Baum entwurzelt hat, der dannauf dem eigenen Haus gelandet ist?

Foto: dpa/Marcel Kusch

Das Bergische hatten sie zwar nicht getroffen, dafür aber andere Teilen von NRW: die verheerenden Unwetter der vergangenen Tage. ,Das zahlt ja die Versicherung’, mag so mancher denken beim Blick auf die Schäden. „Das ist aber ein weit verbreiteter Irrglaube“, stellt der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), klar. „Denn nur rund 45 Prozent der Haushalte haben in Deutschland eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, die für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen aufkommt.“

Da Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen nur diejenigen auf Schadenszahlungen aus ihren privaten Versicherungen hoffen, die an ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherungen den Elementarschadenschutz gekoppelt haben. Für Folgen von Naturgewalten, wie etwa Sturm und Hagel, wurde die Immobilie „schon immer“ mit einer Gebäude- und der Haushalt mit einer Hausratversicherung abgesichert. Doch für die jetzigen Schäden, die durch den Starkregen und Rückstau in der Kanalisation entstanden, sind nur Elementarschadenversicherungen zuständig, betont Huhn. „Diese decken aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch Schäden unter anderem durch Erdrutsche, Erdsenkung und Erdbeben.“

Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und die Tanks „aufschwimmen“. Dann besteht die Gefahr, dass sich das Heizöl mit dem Brackwasser mischt und die Umwelt kontaminiert. „Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, betont der Hückeswagener Versicherungsexperte. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken, die auch eigene Ölschäden am Haus abdeckt.

Eine besondere Warnung gilt laut Huhn den Autofahrern. Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. „Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen über ein überflutetes Straßenstück fahren kann und dann stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten.“

(büba)
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