Aus dem Stadtrat Verlässliche Grundschule nur für Erst- und Zweitklässler gesichert

Hückeswagen · Um den Bedarf an Betreuungsplätzen in der Verlässlichen Grundschule komplett abzudecken, fehlt es in den beiden Hückeswagener Grundschulen an den räumlichen Kapazitäten. 43 Kinder erhalten voraussichtlich keinen Platz.

 Der Internationale Bund ist Träger der Verlässlichen (hier beim Start 2016) mit (v.l.) Kerstin Weckbecker-Jahn, Henning (8), Betriebsleiter Christian Melchers und Alaa (6).

Der Internationale Bund ist Träger der Verlässlichen (hier beim Start 2016) mit (v.l.) Kerstin Weckbecker-Jahn, Henning (8), Betriebsleiter Christian Melchers und Alaa (6).

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Zu einem endgültigen Beschluss über die Verlässliche Grundschule kam es in der Ratssitzung am Montagabend nicht. Fest steht jedoch, dass nur 70 von 113 Kinder nach der regulären Schulzeit vom Internationalen Bund (IB) in den beiden Grundschulen betreut werden können. Der Bedarf der Erst- und Zweitklässler ist damit abgedeckt. Den Eltern der Dritt- und Viertklässler könne jedoch kein Platz zugesichert werden. Als Grund nannte Bürgermeister Dietmar Persian den fehlenden Platz. „Wir stoßen dabei an unsere räumlichen Grenzen“, sagte er.

Mitte Februar hatte sich die Verwaltung mit dem IB als Träger und Anbieter der Verlässlichen und den Schulleiterinnen der beiden Grundschulen beraten, ob und wie eine Erweiterung des Angebots über die ersten beiden Klassen hinaus möglich ist. Der IB hatte eine aktualisierte Liste der Kinder vorgelegt, die von ihren Eltern für eine Betreuung angemeldet wurden und die bereits in der Verlässlichen betreut werden.

Demnach gibt es in der Grundschule Wiehagen zurzeit drei Gruppen mit je 25 Kindern in der Offenen Ganztagsschule (OGS), die komplett voll sind. Ebenso existiert eine Gruppe für die Verlässliche, die nach Schulschluss bis 13.15 Uhr betreut wird. Da die Grundschule in Wiehagen momentan ausgelastet ist, stehen keine weiteren Räume zur Verfügung. Eine Ausweitung könnte nur mittels Anbau oder Containerlösung erreicht werden.

In der Löwen-Grundschule ergibt sich eine völlig andere Raumsituation: Die Betreuung der drei OGS-Gruppen erfolgt in der ersten Etage der ehemalgien Katholischen Grundschule (KGS) in vier ehemaligen Klassenräumen und einer Mensa. Die obere Etage kann aus Brandschutzgründen nicht genutzt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage wird seit dem aktuellen Schuljahr im Erdgeschoss der KGS eine zusätzliche Gruppe in der Verlässlichen betreut. Der Raum, der bisher für die Betreuung in der Verlässlichen vorgesehen ist und auch weiter genutzt wird, befindet sich jedoch im Untergeschoss des „Hauptgebäudes“ der Löwen-Grundschule – damit also auf der anderen Seite der Kölner Straße, wo der Schulbetrieb stattfindet. Die ungünstige Aufteilung auf zwei Gebäude sorge für ein erhebliches Maß an organisatorischem Aufwand. Diese Situation wird erst mit dem Schulneubau entfallen. Eine Ausweitung über die bestehenden zwei Gruppen hinaus scheitert auch hier an fehlenden, nutzbaren Räumen.

Die Schulleiterinnen Claudia Sträter und Claudia Paradies erklärten jedoch, dass der Bedarf in den höheren Klassen nicht mehr so gravierend sei. Die Drittklässler hätten in der Regel bis 12.30 Uhr Unterricht. Bei einem unplanmäßigen Ausfall von Stunden könnten die Kinder in der Schule bleiben und würden keinesfalls alleine nach Hause geschickt.

Die Finanzierung der Gruppen in der bisherigen Konstellation – eine Gruppe in Wiehagen und zwei in der Löwen-Grundschule – ist laut IB gesichert, so dass die Eltern keine Beitragserhöhung erwartet. Diese zahlen in der Regel einen Elternbeitrag von 45 Euro pro Kind. Die Schloss-Stadt stellt dem IB aus Landesmitteln jährlich einen Betrag von 6375 Euro je Standort zur Verfügung.

In der Ratssitzung sahen sich die Ratsmitglieder außer Stande, über eine eventuelle Erweiterung der Betreuung abzustimmen. „Für uns sind noch Fragen offen“, sagte Brigitte Thiel von der FaB. Eine Vertagung in den Schulausschuss wurde befürwortet. Dieser tagt jedoch erst wieder im Juni – zu spät für eine abschließende Entscheidung – und soll daher vorgezogen werden.

Den Eltern der Erst– und Zweitklässler steht jedoch verbindlich ein Betreuungsplatz zu. „Die Eltern werden vom IB entsprechend informiert“, sagte Dietmar Persian. Jörg Kloppenburg (FDP) betonte, es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass die Betreuung der Verlässlichen Grundschule eine gesetzliche Verpflichtung sei. Berufstätige Eltern, deren Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten, haben somit rechtlich keine Handhabe und müssen Alternativen finden, damit ihr Nachwuchs nicht zum Schlüsselkind wird.

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