Landgericht Trio soll Drogen im Wert von 300.000 Euro verkauft haben

Köln/Hückeswagen · Vor dem Landgericht Köln wird seit Montag gegen drei Hückeswagener wegen Drogenhandels im großen Stil verhandelt. Acht Verhandlungstage geplant.

 Vor dem Kölner Landgericht hat am Montag der Prozess gegen drei Hückeswagener begonnen.

Vor dem Kölner Landgericht hat am Montag der Prozess gegen drei Hückeswagener begonnen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Staatsanwältin musste schon gut bei Stimme sein: Zum Prozessauftakt gegen drei Hückeswagener (31, 34, 40) vor der 8. Großen Strafkammer am Landgericht Köln dauerte die Verlesung der Anklageschrift mehr als 40 Minuten. 69 Fälle gemeinschaftlich begangenen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im großen Stil zwischen 27. Januar und 7. Mai 2018 werden den Männern vorgeworfen. Dabei soll der 31-jährige Angeklagte über 100.000 Euro und der 34-jährige über 200.000 Euro an Gewinnen erzielt haben. Der 40-Jährige habe seinen beiden Mitangeklagten als Fahrer gedient. Er war am ersten Prozesstag der einzige, der sich zu den Vorwürfen äußerte. Die beiden anderen würden dies am zweiten von acht Verhandlungstagen am Freitag tun, teilten ihre Anwälte mit.

Die Angeklagten sollen neben Marihuana auch Kokain und Amphetamine im bis zu vierstelligen Grammbereich verkauft haben. So war in der Anklageschrift von über einem Dutzend Fahrten nach Nürnberg die Rede, bei denen sich jeweils mindestens 3000 Gramm Marihuana (Verkaufswert: 5000 Euro) in einer Sporttasche im Kofferraum des Wagens des 40-Jährigen befunden haben sollen. Hier sei immer der 34-Jährige mitgefahren, die Verkäufe seien jedoch von ihm und seinem 31-jährigen Mitangeklagten geplant und ausgeführt worden.

Zum Prozessauftakt verlas der 40-Jährige eine Erklärung, in der er sich zur Person und zur Sache äußerte. Dabei zeichnete der Mann ein Bild des unwissenden Fahrers von sich. Er sei immer schon der Fahrer in seinem Freundeskreis gewesen, weil e nie Alkohol getrunken habe und immer fahrtüchtig gewesen sei. Das habe sich seit dem jungen Erwachsenenalter bis zum heutigen Tag durch sein Leben gezogen. Und sei nach einer kurzen Zeit, in der er in seinem erlernten Beruf des Justizbeamten im Kanzleidienst gearbeitet habe, auch zu seinem Beruf geworden. „Ich habe mich als Taxi- und Fuhrunternehmer selbstständig gemacht, weil ich gerne im Auto unterwegs bin“, sagte der 40-Jährige.

Nachdem er nach einem missglückten Ausflug in den Online-Handel als zweitem beruflichen Standbein Insolvenz anmelden musste, sei er nach wie vor als Fahrer für ehemalige Kunden tätig gewesen. „Dadurch ist auch der Kontakt zu dem 34-Jährigen Mitangeklagten zustande gekommen, den ich auch nach meiner Zeit als Unternehmer gefahren bin“, sagte der 40-Jährige. Er habe aber nicht mitbekommen, dass der 34-Jährige in Drogengeschäfte verwickelt sei. Auch wenn er eine Ahnung gehabt habe, habe man ihm immer geraten, er solle keine weiteren Fragen stellen.

Selbst die weiter entfernten Fahrten nach Nürnberg seien ihm nicht so seltsam vorgekommen, dass er diese abgelehnt habe. Er gab allerdings zu, bei einer dieser Fahrten gesehen zu haben, dass Drogen transportiert wurden. Das Motiv für die Fahrten, für die er immer mit 150 Euro entlohnt wurde: Geld verdienen und ansparen. „Das Fahren stand für mich im Vordergrund. Was die Leute da transportierten, war mir egal“, sagte er.

Nach der Verlesung zog sich die Kammer zu einer Beratung zurück. Dabei seien einige Fragen aufgekommen, sagte der Vorsitzende Richter. Diese werde man am zweiten Prozesstag beantworten, sagte der Anwalt des 40-Jährigen. Dann sei auch mit den Einlassungen zur Sache durch die beiden anderen Angeklagten zu rechnen.

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