Amtsgericht Therapie statt Strafe für jungen Drogenabhängigen

HÜCKESWAGEN · Marihuana gilt als „weiche“ Droge. Harmlos ist sie deshalb nicht. Das zeigt der Fall eines schwer abhängigen Hückeswageners.

 Marihuana ist nicht so ungefährlich wie viele das glauben.

Marihuana ist nicht so ungefährlich wie viele das glauben.

Foto: Bundespolizei

Er war fast noch ein Kind, als er die ersten Joints rauchte. Heute ist der Hückeswagener 18. Tag für Tag braucht er mehrere Gramm von der Droge, wie er bei der Verhandlung gegen ihn vor dem Jugendschöffengericht aussagte. Vier Jahre nach Beginn seiner Drogen-Karriere steht er mit einem Bein im Gefängnis. Angeklagt war der junge Mann, der keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und keine Arbeit hat, wegen Drogen-Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“. Im aktuellen Fall ging es darum, dass der damals 17-Jährige im Herbst 2017 vier Mal Marihuana an einen Freund verkauft haben soll. Monate später hatte die Polizei das Haus der Eltern, in dem der junge Mann lebt, durchsucht und in seinem Zimmer 116 Gramm der Droge gefunden. Außerdem stellten die Beamten ein Springmesser sicher. Deshalb kam zur Anklage noch der Tatvorfwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Gleich zu Beginn legte der Hückeswagener ein Geständnis ab. Mit den Drogen habe er gehandelt, um den eigenen Konsum zu finanzieren. Damals habe er täglich drei bis vier Gramm Marihuana gebraucht, Stoff im Verkaufswert von 30 bis 40 Euro pro Tag. Ohne Job konnte er so viel Geld für seine Sucht nicht aufbringen. Er bekomme Geld von Eltern oder Großeltern, zum Beispiel für Essen. Dafür kaufe er Marihuana, sagte der 18-Jährige. Aber er wolle sein Leben ändern, sei auch bei der Suchtberatung gewesen. Für das Schöffengericht war es offensichtlich, dass eine ambulante Therapie nicht ausreicht. Zumal seine Zukunftsperspektive ohne Arbeit bei anhaltendem Drogenkonsum wenig positiv ist. Vor diesem Hintergrund entschied das Gericht auf so etwas wie eine Jugendstrafe auf Bewährung: Es erlegte dem Hückeswagener auf, sich einer stationären Entgiftung in einer Fachklinik zu unterziehen und einer Anschlusstherapie. Ob er dazu stationär untergebracht bleibt, wird vom Gutachten der Ärzte abhängen. Von sich aus darf der junge Mann die Klinik nicht verlassen. Tut er es doch – wie bei einem früheren Entzug schon geschehen – droht ihm der Vollzug der Jugendstrafe. Und damit der Gang ins Gefängnis für mindestens ein Jahr.

Eindringlich mahnte der Richter, den Schuldspruch sehr ernst zu nehmen: „Mit jedem erneuten Ankauf von Marihuana kommen Sie der Jugendstrafe ein Stück näher. Es steht auf der Kippe für Sie!“ Der 18-Jährige nahm den Schuldspruch an, er ist rechtskräftig. Ein Bewährungshelfer soll ihn unterstützen, die Therapie durchzuhalten und sein Leben neu zu ordnen.

(bn)
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