Landgericht Köln Telefonüberwachung führt zu den Drogendealern

Köln/Hückeswagen · Am fünften Tag des BTM-Prozesses vor dem Kölner Landgericht wurde klar, wie die Ermittler zu ihren Erkenntnissen kamen.

 Am Kölner Landgericht fällt möglicherweise diese Woche das Urteil gegen drei Hückeswagener.

Am Kölner Landgericht fällt möglicherweise diese Woche das Urteil gegen drei Hückeswagener.

Foto: dpa/Marius Becker

Der Prozess gegen drei Hückeswagener wegen Handels mit Betäubungsmitteln (BTM) im großen Stil vor der 8. Großen Strafkammer am Landgericht in Köln geht in die Endrunde. So war aus den Reihen der Anwälte zu vernehmen, dass mit einem Urteil wohl noch diese Woche zu rechnen sei. Den Hauptangeklagten (31 und 34 Jahre) werden 69 Fälle gemeinschaftlich begangenen Handels mit Marihuana, Kokain und Amphetaminen vorgeworfen, bei denen sie etwa 300.000 Euro eingenommen haben sollten. Ein dritter Angeklagter (40) soll lediglich als Fahrer für Auslieferungen fungiert haben. Am fünften Verhandlungstag wurde deutlich, wie kompliziert sich eine Ermittlung für die Kriminalpolizei mittels Überwachung der Telekommunikation gestaltet.

Die Überwachung war nach dem Anfangsverdacht gegen den 31-Jährigen in die Wege geleitet worden. „Wir haben durch eine glaubwürdige Quelle mitgeteilt bekommen, dass der Angeklagte sehr aktiv im Waffengeschäft sei“, sagte einer der an der Observation beteiligten Kriminalbeamten. Dieser Verdacht habe sich zwar nicht erhärtet, wohl aber habe man durch die Überwachung festgestellt, dass der 31-Jährige mutmaßlich mit Drogen handele – auch der 34-Jährige war so ins Augenmerk der Ermittler geraten. Zur Klärung einiger Anklagepunkte wollte die Verteidigerin des 31-Jährigen nun noch einmal einige der abgehörten Telefonate hören. Da diese teilweise auf Russisch geführt wurden, war ein unabhängiger Übersetzer ebenfalls vor Gericht erschienen, der die Telefonate ins Deutsche übersetzte.

Die Arbeit der Ermittler wurde nicht nur durch die fremde Sprache erschwert. Denn natürlich unterhielten sich die Gesprächspartner nicht so, als ob sie es potenziell Mithörenden möglichst einfach machen wollten. Weil sie natürlich nicht davon ausgingen, abgehört zu werden. Sondern eben so sprachen, wie man sich am Telefon unterhält: manchmal schnell, dann wieder wurden Worte oder Endungen verschluckt, manche Dinge blieben unausgesprochen. Und nicht zuletzt war die Verbindung nicht immer die beste. Abgesehen davon, dass viele der Telefonate sich auch um ganz banale Alltagsthemen drehten oder so verklausuliert gesprochen wurde, dass nicht sofort klar wurde, dass es gerade um einen Drogendeal ging.

Da nun aber die Zusammenhänge vor Gericht bereits durch die Einlassungen der drei Angeklagten relativ klar geworden waren, bekamen nur schwer einzuordnende Gespräche, wie das folgende, plötzlich einen ganz neuen Sinn: „Brauche dringend 150. Am besten noch heute.“ – „Wie lange bist du auf Arbeit?“ – „Bis zehn Uhr.“ – „Ich rufe jetzt an und kläre das ab. Dann schreibe ich dir. (…) Keine Sorge, alles wird gut.“ Diesem Anruf mit einem Abnehmer aus Radevormwald folgte einer mit dem 34-jährigen Mitangeklagten: „Ich brauche 150. Schaffst du das?“ – „Puh, vor der Nachtschicht?“ – „Ja, kannst du dich direkt mit dem aus Rade treffen?“ Das hier ein Deal besprochen wurde, stritt keiner der beiden Hauptangeklagten ab. Der 31-Jährige betonte jedoch, dass es sich um Cannabis gehandelt habe und nicht um Kokain. Wirklich geklärt werden konnte das indes nicht. Weitere Gespräche wurden ebenfalls gehört.

Die Plädoyers der Anwälte werden für Mittwoch erwartet, das Urteil dann für diesen Freitag.

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