Zoff unter Kollegen in Hückeswagener Betrieb Streitende Kollegen landen vor Gericht

Hückeswagen · Der handgreifliche Zoff unter zwei Mitarbeitern eines örtlichen Betriebs kostet den Angreifer 900 Euro Geldauflage. Dem Gericht reichte der Vorfall aber nicht für eine Verurteilung.

Mit einer Einstellung endete jetzt ein Verfahren gegen einen Hückeswagener vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Mit einer Einstellung endete jetzt ein Verfahren gegen einen Hückeswagener vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Der Streit zwischen zwei rumänischen Arbeitnehmern eines Hückeswagener Betriebes artete vor einem halben Jahr derart aus, dass der Fall vor dem Wipperfürther Amtsgericht landete. Angeklagt war ein 21-Jähriger, der vor zwei Jahren nach Deutschland kam und zusammen mit seiner kranken Mutter in Hückeswagen lebt. Während der Schicht im September hatte er seinem Kollegen aufgetragen, eine Maschine zu reinigen. Als dieser sich weigerte, kam es zunächst verbal zum Streit, danach auch zu Handgreiflichkeiten.

Laut Anklageschrift hatte der 21-Jährige zu einer Plastikkiste gegriffen und sie dem acht Jahre älteren Arbeitskollegen ins Gesicht geschleudert. Der Angegriffene stürzte dabei zu Boden und schlug mit dem Kopf gegen eine Maschine. Die Folge: eine aufgeplatzte, blutige Lippe und eine Beule am Hinterkopf.

Der Angeklagte versuchte in der Verhandlung vor Gericht, sein Verhalten zu erklären. „Ich kann Streit aushalten. Aber als er anfing, meine Mutter zu beleidigen, hat er eine rote Linie überschritten. Es tut mir leid“, ließ er von einem Dolmetscher übersetzen. Der Streit an diesem Tag sei nicht der erste mit dieser Person gewesen. „Ich habe ihn gebeten, das sein zu lassen“, fügte der Hückeswagener hinzu. Er berichtete auch, dass dieser Kollegen mittlerweile nicht mehr in dem Betrieb beschäftigt sei. „Etwa einen Monat später hat er sich mit einem anderen Kollegen geprügelt und wurde dann entlassen.“

Das bestätigte der 29-jährige Kontrahent, der als Zeuge geladen war. Er habe sich damals aufgeregt über die Anweisung und auch keine Zeit gehabt, die Maschine zu säubern. „Ich war danach beim Arzt und drei Tage krankgeschrieben“, sagte der Wipperfürther aus. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten widerlegte diese Aussage. „Sie waren zuerst im Helios-Krankenhaus in Wipperfürth, und die haben geschrieben, sie seien arbeitsfähig“, stellte der Anwalt anhand der Unterlagen in den Akten fest. Erst Tage später hatte ein anderer Arzt eine Krankmeldung wegen Kopfschmerzen ausgestellt.

Dem Gericht reichte der Vorfall nicht für eine Verurteilung. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen Auflage vorläufig eingestellt. Der Angeklagte muss 900 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen – erst dann ist die Sache vom Tisch und das Verfahren eingestellt. Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt stimmte der Hückeswagener der Einstellung mit Auflage zu.

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