Hückeswagen in der Silvesternacht Stadt kontrolliert das Böllerverbot

Hückeswagen · Der städtische Ordnungsdienst ist mit zwei Streifen über den Jahreswechsel im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Wer sich nicht an das Kontaktverbot hält, muss mit einem saftigen Bußgeld und dem Besuch der Polizei rechnen.

 Nur auf Privatgelände dürfen Raketen, Böller und Batterien abgeschossen werden. Und auch nur dann, wenn die Kontaktregeln eingehalten werden.

Nur auf Privatgelände dürfen Raketen, Böller und Batterien abgeschossen werden. Und auch nur dann, wenn die Kontaktregeln eingehalten werden.

Foto: dpa/Paul Zinken

Der Hintergrund für das sogenannte Böllerverbot in der Silvesternacht im gesamten Oberbergischen Kreis ist klar: „Es geht hierbei nicht darum, das Böllern zu verbieten, sondern um das Vermeiden von Kontakten“: Bürgermeister Dietmar Persian stellt auf Anfrage unserer Redaktion klar, warum in der Nacht zu Neujahr kein Feuerwerk abgebrannt werden soll. Schließlich sei Silvester immer die Gelegenheit, sich mit (vielen) Freunden zu treffen. Doch genau darauf sollte in diesem Jahr aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen kreisweit verzichtet werden.

Der Kreis hat in seiner Allgemeinverfügung, die seit Heiligabend und bis zum 10. Januar gültig ist, unter anderem das „Böllerverbot“ für öffentliche Plätze ausgesprochen. Zudem dürfen in dieser Zeitspanne in den fünf oberbergischen Kommunen mit den meisten Infizierte keine Präsenzgottesdienste stattfinden, wozu Radevormwald zählt. Und wer ein Alten- oder Pflegeheim betritt, in dem es mindestens einen positiven Corona-Fall gibt, muss zwingend eine FFP2-Maske tragen

Die Stadtverwaltung wird daher in der Silvesternacht verstärkt in Hückeswagen unterwegs sein, kündigt Persian an. „Wir gehen ab dem Silvesterabend mit zwei Doppelstreifen durch die Stadt und werden bis über Mitternacht hinaus unterwegs sein.“ Er hofft jedoch, dass die Hückeswagener einsichtig sind und es daher nicht viel für den Ordnungsdienst zu tun gibt.

Das „Böllerverbot“ betrifft öffentliche Plätze wie Straßen und Plätze; auf dem eigenen Grundstück dagegen dürfen Raketen abgeschossen werden – wenn denn jemand solche trotz des Verkaufsverbots bekommen haben sollte und die Regeln eingehalten werden. Das heißt: Wenn Vater und Sohn böllern, hat die Stadt keine Handhabe. Sollten auf dem Privatgelände jedoch 30 Menschen dicht gedrängt feiern, wird der Ordnungsdienst das Ordnungsamt oder die Polizei rufen. Dann ist ein saftiges Bußgeld fällig: Partygäste müssen mit 250, der Gastgeber mit 500 Euro rechnen.

Daher appelliert der Bürgermeister: „Wir wollen den Leuten nicht den Spaß verderben. Aber wir sollten doch alle das Ziel haben, dass die Corona-Zahlen wieder nach unten gehen.“ Das würde auch bedeuten, dass ein weiterer Corona-Ausbruch etwa im Johannesstift verhindert werden kann und die Krankenhäuser entlastet werden.

(büba)
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