Amtsgericht Wipperfürth Keine Beweise für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Hückeswagen · Sexuelle Belästigung ist eine Straftat – aber auch ein Alltagsdelikt, das eher selten angezeigt wird und in Strafverfahren schwer zu beweisen ist. Wie jetzt am Amtsgericht.
Was nun wirklich an einem schönen Septembertag im vorigen Jahr in einem Ausflugslokal an der Bever passiert ist, wird wohl für immer im Dunkeln bleiben. Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Wipperfürth konnte es jetzt jedenfalls nicht aufgeklärt werden, denn es war wie so oft in Fällen, in denen es um das Alltagsdelikt der sexuellen Belästigung geht: Es waren nur zwei Menschen dabei – und deren Schilderungen des Geschehens widersprachen sich. Augenzeugen gab es nicht. Und so endete der Prozess mit einem Freispruch, weil dem Angeklagten die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen „hinreichenden Sicherheit“ nachzuweisen war.