Corona in Hückeswagen Oberberg überschreitet kritischen Corona-Wert

Hückeswagen · Die Zahl der Infizierten klettert weiter. Am Donnerstag wurde überschritt der Sieben-Tage-Inzidenzwert die kritische Marke von 50. Deshalb gelten im Kreisgebiet neue Einschränkungen.

 Wie in Köln dürfen sich auch in Oberberg ab sofort in der Öffentlichkeit außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Wie in Köln dürfen sich auch in Oberberg ab sofort in der Öffentlichkeit außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Dann ging es doch sehr schnell: War der Inzidenzwert – die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage – im Oberbergischen Kreis vor einer Woche gegen den Trend wieder etwas zurückgegangen, stieg er danach immer weiter an. Die erste kritische Marke von 35 war Anfang der Woche erreicht, am Donnerstag stieg er auf 53,3 und damit über die 50er-Marke.

Die Zahlen in den 13 Kommunen machen deutlich, dass sich immer mehr Menschen mit dem Coronavirus infiziert haben, wobei Hückeswagen mit aktuell drei Erkrankten die wenigsten Fälle aufweist. Allerdings war das in der Schloss-Stadt eine Zunahme innerhalb eines Tages um zwei. In Radevormwald stieg die Zahl um einen auf nunmehr sieben. Die meisten Fälle hat das Kreisgesundheitsamt für Gummersbach mit 65 registriert, danach folgen Lindlar (29) und Waldbröl. (20). Wipperfürth hat acht. Weil der Schwellenwert von 35 bereits überschritten wurde, stellte der Kreis am Montag die Gefährdungsstufe 1 für das Kreisgebiet fest, berichtete Jessica Schöler von der Pressestelle des Kreises. Seit Donnerstag gilt nun die Gefährdungsstufe 2, womit ab heute, Freitag, eine aktualisierte Allgemeinverfügung verbindend für alle Menschen in Oberberg ist. „Die Feststellung dieser Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt“, stellt Jessica Schöler klar.

Für das Kreisgebiet gelten folgende zusätzliche regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen:

◙ Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse sind ab dem 26. Oktober mit maximal 100 Personen zulässig. Mit einem drei Tage vor der Veranstaltung beim Kreisgesundheitsamt eingereichten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept sind Veranstaltungen mit maximal 500 Personen im Freien oder maximal 250 in Innenräumen zulässig.

◙ Zwischen 23 und 6 Uhr haben gastronomischen Einrichtungen zu schließen, ebenso ist der Verkauf von alkoholischen Getränken in dieser Zeitspanne verboten.

◙ An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb des privaten Raums dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.

◙ In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Der Kreis empfiehlt zudem dringend, dass der Mund-Nase-Schutz in Bereichen getragen werden sollte, in denen aufgrund einer erhöhten Personenkonzentration der gebotene Mindestabstand von 1,50 Metern voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Das gilt ab Montag etwa auf stark frequentierten Schulwegen.

Die bestehenden Regeln der Gefährdungsstufe 1 sind weiter gültig:

◙ Die Erfordernis eines Mindestabstands von 1,50 Metern darf bei allen Arten von Veranstaltungen und Versammlungen nicht durch die Sicherstellung einer besonderen Rückverfolgbarkeit – Erhebung der Kontaktdaten und Erstellung eines Sitzplans – ersetzt werden.

◙ Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen sowie sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen.

Landrat Jochen Hagt appelliert an alle Oberberger: „Bitte halten Sie sich an die aufgestellten Regeln.“ Die Ordnungsämter und die Kreispolizeibehörde würden die Einhaltung verstärkt kontrollieren. Zudem ruft er weiterhin zur Eigenverantwortung auf: „Wie sich das Infektionsgeschehen weiterentwickelt und ob wir die Regelungen in absehbarer Zeit lockern können oder sogar verschärfen müssen, hängt vom Verhalten jedes einzelnen ab. Die Maßnahmen können nur greifen, wenn alle mitmachen.“

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