Gerichtsverfahren in Wipperfürth Saftige Geldstrafe für Spind-Dieb im Bürgerbad

Hückeswagen · Durch die Handyortung des Bestohlenen konnte der Dieb aus Lindlar gestellt werden. Der Angeklagte versuchte, sich vor Gericht rauszureden. Er erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro.

 Spinde sind gern das Ziel von Dieben.

Spinde sind gern das Ziel von Dieben.

Foto: Stadt

Hückeswagen Es war nicht das erste Mal, dass im Hückeswagener Bürgerbad Spinds aufgebrochen und Wertsachen gestohlen worden sind. Im Februar waren gleich zwei Hückeswagener auf diese Art bestohlen worden, die jetzt vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht als Zeugen geladen waren. Ein 32-jähriger Familienvater berichtete: „Es war ein typischer Vater-Sohn-Sonntag, an dem wir Schwimmen waren.“ Nach dem Duschen sei ihm der offene Spind aufgefallen – ein teures Handy im Wert von 800 Euro sowie die Geldbörse samt aller Papiere und 100 Euro Bargeld fehlten. „Das war es dann mit dem schönen Sonntag“, erinnerte sich der Hückeswagener an dieses unschöne Ereignis. Aus einem weiteren Spind, der von einem 46-jährigen Hückeswagener Badbesucher benutzt wurde, waren 30 Euro entwendet worden. „Das Portemonnaie steckte in der Hosentasche, aber der Inhalt war weg“, sagte der Zeuge aus.

Dass der Täter überhaupt ausfindig gemacht werden konnte, ist auf die Eigeninitiative des 32-Jährigen zurückzuführen. „Ich habe mein Handy von zu Hause aus mehrfach angerufen und dann über Google in Lindlar geortet“, berichtete der Zeuge. Daraufhin habe er die Polizei kontaktiert und sei auch selbst zu dem Haus in Lindlar gefahren. „Ich wollte sehen, was das für ein Mensch ist, der so etwas macht“, begründete er die knapp 30 Kilometer lange Fahrt. Die Polizeibeamten waren bereits vor Ort und befragten den Mann. Der 49-Jährige zeigte sich zunächst nicht kooperativ, so dass die Polizisten kurz davor waren, einen Durchsuchungsbeschluss anzufordern. „Er hat uns dann aber 30 Euro aus dem Diebstahl aus seiner Hosentasche ausgehändigt und uns auch die Geldbörse und das Handy gegeben. Die Sachen lagen aber nicht im Haus, sondern in einer kleinen Hütte auf der anderen Straßenseite“, erinnerte sich der Beamte.

Trotz der erdrückenden Beweise tischte der Angeklagte dem Gericht eine ganz harmlose Geschichte auf. Demnach hätte er bei seinem Schwimmbadbesuch zwei Jungs vor den Spinden rumlungern sehen. „Das kam mir schon komisch vor. Als ich aus der Dampfgrotte zurückkam, waren die Spinde bereits aufgebrochen“, gab er an. Weiter fügte er hinzu: „Ich habe die Sachen rausgenommen und in meine Schwimmtasche getan.“ Aus Eile hätte er jedoch vergessen, die eingesteckten Wertgestände am Eingang abzugeben. Der Richter fühlte dem Angeklagten auf den Zahn: „Warum haben sie denn dann nur das Geld aus dem Portemonnaie genommen?“, fragte er nach. „Das ist eine gute Frage“, blieb der Angeklagte im Wipperfürther Gerichtssaal die Antwort mit einem verlegenen Lachen schuldig.

Die Staatsanwältin sah den Tatvorwurf des besonders schweren Diebstahls nach der Befragung des Angeklagten und der beiden Zeugen als bestätigt an. „Es ist völlig unverständlich, warum Sie die Sachen nicht abgegeben haben. Ihre Aussage ist eine reine Schutzbehauptung“, sagte sie und forderte eine viermonatige Freiheitsstrafe, umgewandelt in eine Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze à 40 Euro).

Der Richter schloss sich der Staatsanwaltschaft weitgehend an. „Es spricht alles dagegen, dass Sie irgendjemandem etwas zurückgeben wollten“, betonte der Richter. Er verurteilte den Lindlarer zu 100 Tagessätzen zu je 40 Euro, somit also zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. Zudem muss der Verurteilte die entwendeten 100 Euro an den Familienvater zurückzahlen.

Der zweite Geschädigte erhält nach dem Urteil, also neun Monate nach der Tat, auch die beschlagnahmten 30 Euro von der Polizei zurück.

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