Versicherungstipps aus Hückeswagen Reifenwechsel vermeidet Stress mit der Versicherung

Hückeswagen · Der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn ist Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und gibt in unregelmäßigen Abständen Versicherungstipps. Dieses Mal geht es um den Gebrauch von Winterreifen.

 Spätestens jetzt sollten Winterreifen aufgezogen werden .

Spätestens jetzt sollten Winterreifen aufgezogen werden .

Foto: pixabay.com

Keine Zweifel: Der Winter naht. Und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer sollte daher jetzt der Bereifung gelten, betont Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als Sommerreifen.“ Sie spielen daher auch beim Versicherungsschutz eine Rolle: „Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch der Kfz-Versicherer legt bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung“, stellt der Hückeswagener klar.

Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen – wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen ‚grob fahrlässig’ war“, betont Huhn. Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins winterliche Hochgebirge fährt. Dann sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. „Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.“

Wer es also nicht darauf ankommen lassen will, der sollte spätestens jetzt von Sommer- auf Winter- oder Ganzjahresreifen wechseln. Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. „Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung“, warnt Huhn. Auch diejenigen, die mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart haben, kämen nicht ungeschoren davon. Denn auch ihnen drohe im Schadensfall eine Kürzung der Versicherungsleistung.

(büba)
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