Hückeswagener vor Gericht Redseligkeit nach Unfall führt vors Gericht

Hückeswagen · Weil er kurz unaufmerksam war, fuhr ein Hückeswagener im April an der Engstelle zwischen Hotel Kniep und Raiffeisenbank auf einen vor ihm haltenden Wagen auf. An sich nichts Besonderes, allerdings stellte der herbeigerufene Polizeibeamte eine deutlich erhöhte Redseligkeit sowie glasige Augen des 54-Jährigen fest.

 Vor dem Wipperfürther Amtsgericht musste sich jetzt ein Hückeswagener Autofahrer verantworten.

Vor dem Wipperfürther Amtsgericht musste sich jetzt ein Hückeswagener Autofahrer verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Einmal nicht aufgepasst – und schon findet man sich vor dem Amtsgericht wieder. Diese Erfahrung musste jetzt ein 54-jähriger Hückeswagener machen, der am frühen Abend des 16. April mit seinem Auto auf der Bahnhofstraße unterwegs gewesen war. Weil er kurz unaufmerksam war, fuhr er an der Engstelle zwischen Hotel Kniep und Raiffeisenbank auf einen vor ihm haltenden Wagen auf. An sich nichts Besonderes, allerdings stellte der herbeigerufene Polizeibeamte eine deutlich erhöhte Redseligkeit sowie glasige Augen des 54-Jährigen fest. Eine Blutalkoholprobe ergab einen Wert von 0,46 Promille. Außerdem war der Mann ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Der 54-jährige Arbeiter war mit seinem Anwalt vor Gericht erschienen, der eine Erklärung im Namen seines Mandanten abgab.

Darin räumte er den Unfall grundsätzlich ein. „Aber nicht, weil er hoffnungslos betrunken war, sondern, weil er einen Augenblick nicht aufgepasst hat“, betonte der Anwalt. „Und weil er sich in einer emotional sehr aufgeladenen Situation befand.“ Denn die Mutter seines Mandanten sei stark dement und lebe in einem Pflegeheim. Die finanzielle Situation sei sehr angespannt, so dass er darüber nachdenken müsse, das Haus der Mutter, in dem er mittlerweile lebe, verkaufen zu müssen. „Mein Mandant hat auf der Rückfahrt vom Pflegeheim eine im Handschuhfach befindliche Dose Gin Tonic getrunken – ohne darüber nachzudenken, dass darin Alkohol sei“, sagte der Anwalt.

Was die fehlende Fahrerlaubnis angehe, verwies der Anwalt darauf, dass sein Mandant einen entsprechenden Bescheid der Straßenverkehrsbehörde im guten Glauben daran an seinen damaligen Anwalt gegeben habe, dass dieser sich darum kümmern würde. „Da hätte er natürlich nachhaken müssen, das steht außer Frage“, gestand der Anwalt ein.

Der Richter war sich nicht sicher, ob die Menge getrunkenen Alkohols tatsächlich stimme, und fragte daher nach: „Wirklich nur eine Dose Gin Tonic? Das scheint mir etwas wenig für den gemessenen Promille-Wert zu sein“, sagte er. Zudem habe der Angeklagte bei der Vernehmung durch den Polizisten etwas von einer Dose Gin Tonic und zwei Bier gesagt. „Das würde eher hinhauen“, unterstrich der Richter. Der Angeklagte gab an, dass er den ganzen Tag über kaum etwas gegessen habe.

Der als Zeuge geladene Polizeibeamte konnte zum Tatvorwurf nicht mehr viel sagen, außer dass er den Angeklagten als „sehr redselig“ erlebt habe und ihm zudem die glasigen Augen des Mannes aufgefallen seien.

„Mein Mandant hatte wegen der Situation mit seiner Mutter im Auto geweint, daher kamen die glasigen Augen“, argumentierte der Anwalt. Im Arztbericht, der zur Blutalkoholprobe verfasst wurde, sei zwar von „keinerlei Auffälligkeiten“ die Rede, allerdings sei auch deutlich gewesen, dass der 54-Jährige getrunken haben müsse. „Er war im Grunde unauffällig, man konnte aber den Alkohol eben riechen“, bestätigte der Polizeibeamte. Es habe sich insgesamt um einen unauffälligen Einsatz gehandelt: „Es war ein klassischer Auffahrunfall. Das kann passieren, wenn man nicht ganz bei der Sache ist“, sagte der Polizist.

Letztlich entschied sich der Richter in Absprache mit der Staatsanwältin, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an den Bewährungs- und Jugendhilfeverein Bergisch Gladbach einzustellen.

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