Auf zwei Hückeswagener Straßen Radeln gegen Einbahnstraße bald erlaubt

Hückeswagen · Auf Island- und Weierbachstraße wird bald das gegenläufige Fahrradfahren erlaubt sein, für die Friedrichstraße wird das noch geprüft. Der Bauausschuss unterstützt damit den ADFC. Ein weiterer Antrag wurde jedoch abgelehnt.

 Noch ist es zwar verboten, auf der Islandstraße mit dem Fahrrad entgegen der vorgeschrieben Fahrtrichtung zu fahren. Das soll sich aber ändern. Die Friedrichstraße soll dahingehend noch überpüft werden. Das entschied der Bauausschuss.

Noch ist es zwar verboten, auf der Islandstraße mit dem Fahrrad entgegen der vorgeschrieben Fahrtrichtung zu fahren. Das soll sich aber ändern. Die Friedrichstraße soll dahingehend noch überpüft werden. Das entschied der Bauausschuss.

Foto: Stephan Büllesbach

Es ist nicht so, als würden Radfahrer nicht jetzt schon die Islandstraße hinab und damit entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Doch was aktuell noch verboten ist, könnte bald erlaubt sein. Denn hier und auf der Weierbachstraße soll nach dem Willen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) das gegenläufige Radeln ermöglicht werden – die beiden Hückeswagener Mitglieder Alfons Herweg und Matthias Müssener hatten einen entsprechenden Antrag bei der Verwaltung eingereicht. Jetzt wurde darüber im Bauausschuss beraten, der am Ende einstimmig entschied: Auf diesen beiden Straßen soll das Radeln gegen die Einbahnstraße ermöglicht werden.

Damit ist ein Anliegen des örtlichen ADFC positiv beschieden, das sich aus dessen Stammtischen seit 2019 ergeben hat. Herweg hatte zuvor im Ausschuss noch einmal für die Gegenläufigkeit geworben. „Der Radverkehr ist ein wichtiger Teil der Verkehrswende.“ Doch bislang würden die Innenstädte für Fahrradfahrer eher Unterbrechungen darstellen, weswegen so mancher – etwa für den Einkauf – gar nicht erst aufs Rad steigen würde. Könnten die Radler aber entgegen der Einbahnstraßen fahren, „bedeutet das für sie verkürzte Wege“, betonte Herweg. Untersuchungen hätten zudem ergeben, dass sich dadurch die Verkehrssicherheit verbessere.

Als sinnvoll erwiesen sich in Hückeswagen die Island- und Weierbachstraße sowie die Friedrichstraße, sagte das ADFC-Mitglied. Die Heiden- und die Lindenbergstraße dagegen führten nach Aussage Herwegs „nicht zu einer Verbesserung der Situation“. Roland Kissau vom Ordnungsamt berichtete dann von den Gesprächen der Stadt mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei. „Die Islandstraße kann geöffnet werden“, versicherte er. „Ebenso die Weierbachstraße.“ Selbst die steile Friedrichstraße könne prinzipiell für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden. Allerdings bereitet der Stadtverwaltung die Engstelle an der oberen Kreuzung Kopfzerbrechen. Zumal es nicht ganz ungefährlich ist, wenn Autos von oben um die Ecke fahren und von unten ein Radler hochkommt. „Eventuell müssten wir da mit einem Streifen und Piktogrammen arbeiten“, sagte Kissau. Die Verwaltung würde die Freigabe zwar unterstützen, wegen der Engstelle sei sie aber noch zurückhaltend. Daher soll erst einmalüberprüft werden, was dort getan werden kann.

 Hier am Beverdamm haben die Radfahrer Vorfahrt – die Markierung auf der Straße gibt das vor.

Hier am Beverdamm haben die Radfahrer Vorfahrt – die Markierung auf der Straße gibt das vor.

Foto: Stephan Büllesbach

Bedenken äußerte Willi Endresz (CDU). „Auf der Islandstraße kommen oft Radler mit hoher Geschwindigkeit heruntergefahren. Selbst im Dunkeln“, kritisierte er. Daraufhin verwies Kissau auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20. Daran müssen sich auch die Fahrradfahrer halten.

Nicht erfolgreich war der ADFC mit seinem Antrag, die Straßenübergänge des neuen Bever-Radwegs am Beverdamm und in Oberlangenberg auf Hückeswagener sowie in Schneppenstock und am Wanderparkplatz der Neye-Talsperre auf Wipperfürther Gebiet rot zu markieren. Müssener hatte argumentiert, dass die Radfahrer in diesen Bereichen mitunter von den Autofahrern übersehen würden. Dabei hätten sie am Beverdamm und in Schneppenstock, an der Abfahrt Richtung Egen, Vorfahrt. Die gestrichelte Markierung mit den Fahrrad-Piktogrammen sind laut Straßenverkehrsordnung eindeutig. Mit der roten Farbe sollten die Autofahrer noch mehr als nur durch die Beschilderung und Markierungen auf die Radler aufmerksam gemacht werden.

In Oberlangenberg müssen die Radfahrer bei Autoverkehr warten – an der Überquerungshilfe fehlt die Markierung.

In Oberlangenberg müssen die Radfahrer bei Autoverkehr warten – an der Überquerungshilfe fehlt die Markierung.

Foto: Stephan Büllesbach

Widerspruch kam dagegen von der Verwaltung in Person von Roland Kissau. Er erläuterte, warum eine farbige Markierung nicht möglich ist, zumal die Beschilderung an den Stellen eindeutig sei. „Wenn wir überall die Fahrbahn rot streichen, wäre das für die Autofahrer verwirrend.“ Die Straßenverkehrsordnung sehe so etwas nicht vor. „Es sei denn, es handelt sich um eine besondere Gefahrenstelle“, sagte Kissau. Aber die sind am Bever-Radweg offenbar nicht gegeben.

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