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Hückeswagener Bürgerbad Öffentlicher Badebetrieb startet Freitag

Hückeswagen · Drei Wochen nach dem Neustart durch die Frühschwimmer ist das Hallenbad ab 19. Juni für alle Badegäste wieder geöffnet. Benutzt werden können zudem die Sauna und der neue Spraypark. Am hohen Hygienestandard ändert sich nichts.

 Das Bürgerbad ist ab dem 19. Juni nicht mehr nur für die Frühschwimmer geöffnet, auch andere Bade- und Saunagäste können dann nach der Lockerung durch das Land NRW wieder schwimmen und saunieren. Ebenfalls möglich sind Schwimmkurse (Foto) – etwa für Kinder, die die Techniken erst noch erlernen müssen.

Das Bürgerbad ist ab dem 19. Juni nicht mehr nur für die Frühschwimmer geöffnet, auch andere Bade- und Saunagäste können dann nach der Lockerung durch das Land NRW wieder schwimmen und saunieren. Ebenfalls möglich sind Schwimmkurse (Foto) – etwa für Kinder, die die Techniken erst noch erlernen müssen.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Die jüngsten Lockerungen durch die Landesregierung, die seit Montag gelten, werden ab Ende der Woche auch im Bürgerbad umgesetzt. Das bedeutet, dass neben den Frühschwimmern dann auch wieder alle Bade- und die Saunagäste Zutritt haben. Auch müssen nicht mehr nur Bahnen geschwommen werden, wie das seit Ende Mai vorgeschrieben ist. Dazu kommen weitere Neuerungen. Die ehrenamtlichen Geschäftsführer der Bürgerbad gGmbH haben die Rahmenbedingungen geändert und den jeweiligen Vorgaben angepasst.

Wer darf rein? Bislang liegt die Höchstgrenze bei 25 Badegästen, wobei es sich nur um die Frühschwimmer handelt. Ab Freitag sind bis zu 50 Bade- und maximal 30 Saunagäste möglich.


Was ist im Bad möglich? Im Grunde genommen kann der normale Bad- und Saunabetrieb aufgenommen werden, allerdings mit den corona-bedingten Einschränkungen. Geschwommen werden kann nach Lust und Laune, wobei die Becken zügig und mit Abstand beschritten und verlassen werden sollten. Auch sollten die Schwimmer auf einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten achten. Die Rutsche und die Sprunganlagen sind geöffnet, allerdings darf sie jeweils nur ein Badegast nutzen. Die Aufsicht im Hallenbad wird darauf achten, dass sich nicht mehr Schwimmer darauf aufhalten. Möglich sind Trainingsstunden von Vereinen sowie Schwimm- und Fitnesskurse, die allerdings nicht größer als maximal zehn Personen sein dürfen. Und endlich können die kleinen Badegäste den neuen Spraypark im Außenbereich testen.


Wie sieht’s mit der Sauna aus? Zwar sind nicht alle Saunen nutzbar, immerhin sind jedoch drei geöffnet: die Innensauna, das Blockhaus (jeweils 85 Grad) und das Saunafass (90 Grad). Ins Blockhaus dürfen höchstens sechs, ins Sanarium maximal fünf Saunagänger, die Fasssauna kann nur von einem Gast genutzt werden. Auf Aufgüsse müssen die Saunagäste hingegen bis auf Weiteres verzichten, ebenso bleibt das Dampfbad außer Betrieb. In den drei Duschbereichen steht jeweils nur eine Dusche zur Verfügung, die Fußbecken werden außer Betrieb genommen, das Tauchbecken wird geschlossen. Die Einzeldusche im Blockhaus ist zwar in Betrieb, Schwalldusche und -eimer können dagegen nicht genutzt werden. Die Ruhezonen werden durch die Reduzierung der Sitz- und Liegegelegenheiten derart umgestaltet, dass die Erholung der Saunagäste auch unter Wahrung des Abstandsgebots gewährleistet werden kann.


Auf welche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen müssen sich die Besucher einstellen? Sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Bürgerbads muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf den Boden des Eingangsbereichs wurden Abstandsmarkierungen geklebt, so dass die Warteschlange bei einem etwaigen großen Andrang durch zusätzliche Markierungen oder Barrieren geführt werden kann. Zudem werden die ankommenden und gehenden Badegäste durch mit Flatterband verbundene Poller getrennt. Der Eingangsbereich ist ständig mit Badpersonal besetzt, das die Besucher dazu auffordert, sich vor dem Betreten des Kassenbereichs im Sanitätsraum die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Danach muss sich jeder in die Besucherliste eintragen.

Was passiert mit den Umkleiden und Duschen? Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen, es stehen nur Wechselumkleiden zur Verfügung. Genutzt werden können 50 Schränke, wobei auf den Sicherheitsabstand geachtet wird. Die übrigen werden verschlossen. Lediglich vier der insgesamt neun Duschen je Duschbereich bei den Damen und Herren werden in Betrieb genommen. Die Nutzung beider Toilettenbereiche wird auf jeweils eine Person begrenzt.
Wie ist es um den Hygienestandard gestellt? In dem Konzept der Geschäftsführung heißt es: „Der Hygienestandard (...) ist bereits sehr hoch.“ Denn durch die bestehenden Regelungen würden Bad und Sauna regelmäßig gründlich gereinigt. Stündlich werden alle Griffe, die von den Besuchern und dem Personal angefasst werden, desinfiziert – ein Mitarbeiter wird, wie bisher, speziell dafür abgestellt. Überall sind Desinfektionsspender gut sichtbar und erreichbar angebracht.


Werden wieder Speisen und Getränke verkauft? Der Verkauf von Speisen ist auch weiterhin untersagt. Allerdings werden im Kiosk ab Freitag wieder Getränke angeboten – wenn auch nur in Flaschen. Daher gibt’s zum Beispiel keinen Kaffee.


Wird das Schulschwimmen wieder aufgenommen? Vor den Sommerferien, die am 29. Juni beginnen, definitiv nicht mehr. Dafür können aber die Vereine wieder trainieren, auch sind Geburtstagsfeiern mit bis maximal zehn Kindern möglich.

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