Stadtverwaltung Hückeswagen : Neues Verfahren beim Versand der Jahresbescheide
Hückeswagen Das Steueramt der Stadt berichtet über eine wesentliche Veränderung bei den Gebühren- und Steuerbescheiden. Gültig sind jeweils die letzten, die zugesandt wurden.
Ihr Vorgehen beim Versand ihrer Bescheide für die Hunde- und Gewerbesteuer hat die Stadt geändert. Zukünftig bekommen die Hückeswagener nur noch dann einen neuen Steuerbescheid, wenn sich eine steuerwirksame Änderung ergibt, teilt Natalie Getta vom Steueramt mit. „Dies bedeutet, dass der Steuerbescheid, der als letztes zugeschickt wurde, so lange gültig ist, bis ein neuer Bescheid zugesendet wird.“ Sie verweist zudem auf das Informationsblatt, das den Jahresbescheiden der Hunde- und Gewerbesteuer zu Beginn des Jahres 2021 beigelegen hatte.
„Die Fälligkeitstermine und die dazugehörigen Beträge sind demnach eigenständig für die kommenden Jahre vorzumerken, um sicherzustellen, dass die Beträge rechtzeitig überwiesen werden“, betont die Mitarbeiterin des Steueramts. Einfacher könne die rechtzeitige Zahlung durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren sichergestellt werden; die entsprechenden Formulare könnten jederzeit von der Internetseite der Stadt heruntergeladen oder beim Steueramt angefordert werden.
Die Bescheide zur Grund- und Zweitwohnungssteuer werden dagegen weiterhin jährlich wie gewohnt im Januar versandt. „Der Versand der Abwasser-Gebührenbescheide erfolgt weiterhin wie üblich jedes Jahr im März“, betont Natalie Getta.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen können sich die Hückeswagener an das Steueramt wenden: Hunde- und Gewerbesteuer: andrea.haybach@hueckeswagen.de, ☏ 02192/88152, und astrid.paetzold@hueckeswagen.de, ☏ 02192/88153; Grundsteuer: natalie.getta@hueckeswagen.de, ☏ 02192/88151; Abwassergebühren: abwasser@hueckeswagen.de, ☏ 02192/88-150 (Marvin Ritter).
SEPA-Mandate Die Einzugsermächtigungen sind im Internet zu finden auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.hueckeswagen.de (Rat & Verwaltung / Bürgerservice A-Z / Formulare A-Z / „E“).