Urteilsverkündung Mehrjährige Haftstrafen im BTM-Prozess

Köln/Hückeswagen · Gegen das Hückeswagener Trio hat die 8. Große Strafkammer sein Urteil verkündet. Es blieb deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

 Vor dem Kölner Landgericht fiel am Dienstag das Urteil gegen drei Hückeswagener.

Vor dem Kölner Landgericht fiel am Dienstag das Urteil gegen drei Hückeswagener.

Foto: dpa/Marius Becker

Es ist kurz nach 11 Uhr am Dienstag, als der 34-jährige Angeklagte in den Saal 2 am Landgericht in Köln gebracht wird. Die anderen 31 und 40 Jahre alten Angeklagten sind bereits da. Und auch die Zuschauerbänke sind am letzten Verhandlungstag gut gefüllt. Acht Tage hatte der Prozess vor der 8. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht gedauert. Am Dienstag verkündete der Richter schließlich das Urteil gegen des wegen gemeinschaftlich begangenen Drogenhandels im großen Stil angeklagten Trios. Der 34-Jährige, der als Haupttäter bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wurde zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt, der 31-jährige Mittäter zu zwei Jahren und sechs Monaten. Der 40-Jährige, der nur als Fahrer in Erscheinung getreten war, zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Hinter allen Beteiligten liegt ein teils zäh verlaufener Prozess, der allerdings von der Offenheit der drei Angeklagten geprägt war. Ihre Geständnisse sind ihnen folglich auch sehr positiv ausgelegt worden. Vor allem das des 40-jährigen habe diesem einen „dicken Bonus“ verschafft, wie es der Richter in seiner Urteilsbegründung formulierte. „Wir konnten allerdings nicht auf eine Haftstrafe verzichten, wie es Ihr Anwalt gefordert hatte. Denn dazu wussten Sie zu gut über die Dimensionen des Drogenhandels Bescheid.“

In den beiden anderen Fällen blieb das Gericht teils deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die hatte in ihrem Plädoyer für den 34-Jährigen sechs Jahre und drei Monate gefordert, für den 31-Jährigen drei Jahre und drei Monate. Das Gericht habe in den Geständnissen und der Tatsache, dass hauptsächlich mit der „weichen“ Droge Marihuana gehandelt worden sei, mildernde Umstände gesehen.

Gegen die beiden 31- und 34-Jährigen sprächen jedoch jeweils einschlägige Vorstrafen und die Tatsache, dass der Handel im gewerbsmäßigen Stil stattgefunden habe. Ebenfalls für sie spreche, dass sie sich in gefestigten sozialen und familiären Bedingungen befänden. Dies könne sich positiv auf einen Antrag auf offenen Vollzug auswirken, sagte der Richter. Das Trio hatte in der ersten Jahreshälfte 2018 Marihuana, Kokain sowie Amphetamine im Gesamtwert von etwa 300.000 Euro verkauft. Der Handel hatte unter der Observation durch die Kriminalpolizei stattgefunden. Dabei war der 34-Jährige mehrfach zusammen mit dem 40-Jährigen als Fahrer nach Nürnberg und Rölzheim gefahren, um dort die Drogen in teils vierstelliger Grammzahl an einen Dritten zu übergeben.

Die Angeklagten nahmen das Urteil vor der 8. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts weitestgehend regungslos zur Kenntnis. Gesondert wendete sich der Richter dann aber noch an den 31-Jährigen: „Ich weiß, dass Sie Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe hatten. Aber es ist in der Summe einfach zu viel gewesen.“ Und weiter: „Ohne Ihr Geständniss wäre die Strafe weit höher ausgefallen.“ Was vor allem am Amphetamin gelegen habe, mit dem der 31-Jährige in der Hauptsache gehandelt habe. „Das ist gefährliches Zeug, das Sie da unter die Leute gebracht haben“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort