Radevormwalder vor dem Wipperfürther Amtsgericht Sturzbetrunken Nacht im fremden Camper an der Bever verbracht

Hückeswagen/Radevormwald · Der Tatvorwurf gegen den bis dahin nicht vorbestraften Mann lautete auf Diebstahl im besonders schweren Fall. Das Problem dabei: Der Angeklagte konnte sich an so gut wie gar nichts erinnern.

Wegen einer Nacht in einem Camper an der Bever-Talsperre musste sich jetzt ein Mann vor Gericht verantworten.

Wegen einer Nacht in einem Camper an der Bever-Talsperre musste sich jetzt ein Mann vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Eine feucht-fröhliche Party mit Freunden an der Bever-Talsperre hat mehr als zwei Jahre später für einen 40-Jährigen aus Radevormwald ein teures Nachspiel. Er musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten, der Tatvorwurf gegen den bis dahin nicht vorbestraften Mann lautete auf Diebstahl im besonders schweren Fall. Das Problem dabei: Der Angeklagte konnte sich an so gut wie gar nichts erinnern, was in der Nacht im Juni 2021 geschehen war und ihn nun vor den Richter gebracht hatte.

Verwunderlich war das nicht, denn nach eigenen Aussagen war der aus Polen stammende Mann am Tattag mit zwei Landsleuten an die Bever-Talsperre und dort auf den Campingplatz in Großberghausen gefahren, um den schönen Sommerabend am Wasser mit einem üppigen Trinkgelage zu feiern. Er selbst habe über die Stunden hinweg um die 20 Flaschen Bier und zwei Flaschen Wodka getrunken, sagte er auf Nachfragen des Staatsanwaltes. Die Hitze und der viele Alkohol hätten ihn sehr müde gemacht, er sei in einen Camper gestiegen und habe sich darin aufs Bett gelegt, um seinen Rausch auszuschlafen. Erst am nächsten Morgen habe er sich wieder auf den Weg nach Hause gemacht.

Das Problem war nur, dass der Camper weder ihm noch seinen Freunden gehörte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, ins Fahrzeug eingebrochen zu sein und später ein Smartphone sowie einen Schlafsack mitgenommen zu haben. Den Einbruch bestritt der 40-Jährige: Er sei irgendwann in der Nacht völlig betrunken durch eine offene Tür ins Fahrzeug marschiert und habe sich dann dort eben zum Schlafen niedergelegt. Das Smartphone habe er auch nicht eingesteckt, als er wieder wach wurde und aufbrach, nur den zuvor benutzten Schlafsack habe er mitgenommen.

Da ihm der Einbruch und der Diebstahl des Handys nicht eindeutig nachzuweisen waren, beließ es der Richter im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt bei einer Verurteilung wegen eines einfachen Diebstahls und einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro (40 Tagessätze zu zehn Euro). Für den 40-Jährigen, der keine Arbeit, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und also auch kein Einkommen hat und der nur von der Unterstützung durch Freunde lebt, die ihm bei sich Obdach gewähren, ist das viel Geld. Er bereue das Geschehene sehr und schäme sich dafür, versicherte er dem Gericht nach der Urteilsverkündung.

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